W.A.F. LogoSeminare

Wer lädt dann zur Sitzung ein - Wenn der Betriebsratsvorsitzende im Urlaub, die Stellvertretung krank ist?

T
Tanne
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der Betriebsratsvorsitzende im Urlaub, die Stellvertretung krank, wer ruft eine sitzung ein wenn es was abzustimmen gibt??in unserem fall eine kündigung zum beispiel..

6.29206

Community-Antworten (6)

R
Regenwetter

29.02.2008 um 12:50 Uhr

Hallo Tanne,

Anhörungen wie z.B. die Kündigung, um die es aktuelle bei Euch geht, darf doch auch nur der / die BRV oder dessen Stellvertretung entgegen nehmen. Alle anderen BR-Mitgleider sind nicht für den Empfang berechtigt. D.h. für den AG, er muss mit seiner Anhörung warten, bis der / die BRV oder die Stellvertretung wieder da sind. Somit stellt sich die Frage, wer zu Sitzung einlädt nicht mehr.

Gruß

T
Tanne

29.02.2008 um 12:52 Uhr

Danke für die schnelle info

W
Werner

29.02.2008 um 12:58 Uhr

Absolutes Veto, leider ist es nicht so! Zu § 26 RN 15 letzter Satz Siebert/Becker: BetrVG, 11. Auflage 2007 Jedem Betriebsrat gegenüber Erklärungen abgeben kann der Arbeitgeber nur dann, wenn der Betriebsrat für die Verhinderung des Vorsitzenden und des Stellvertreters keine Vorsorge getroffen hat.

K
Kölner

01.03.2008 um 10:33 Uhr

@Tanne Im Zweifel muss sich mal ein BRM den Mut fassen und die restlichen Kollegen einladen. "Selbstzusammentrittsrecht" wird das auch genannt.

@Regenwetter Stell Dir vor, eine Kündigung hinge von dem Gesundheitszustand eines BRV ab - Du glaubst gar nicht wie viele BRV zu Hause blieben!

L
Lotte

01.03.2008 um 10:49 Uhr

Tanne, Für das nächste Mal solltet Ihr Vorsorge treffen und einen Beschluss fassen, wer im Falle der Verhinderung beider Vorsitzender den BR nach außen vertritt. Bei uns gibt es eine richtige Liste. Je nach Größe des BR kann diese länger oder kürzer sein. ;-)

Kölner, ist das rechtlich auch dann noch gedeckt, wenn der Widerspruch nicht vom BRV unterschrieben ist?

I
Immie

01.03.2008 um 20:46 Uhr

Man nutzt das Selbstzusammentrittsrecht,wählt den Stellvertreter vom Stellvertreter, formuliert den Wiederspruch und dann dürfte es doch kein Problem mit der Unterschrift geben...oder?

Ihre Antwort