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Fahrzeit zu BR Sitzungen wird micht vergütet - Gibt es hierzu Urteile?

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fasi1962
Jan 2018 bearbeitet

Zu Betriebsratssitzungen müssen nicht freigestellte Betriebsrats Kollegen und Kolleginnen aus weiter entfernten Fillialien mehrere Stunden anreisen und hinterher wieder zurück fahren. Unser Arbeitgeber sagt:"Fahrzeit ist keine Arbeitszeit und wird nicht vergütet, ggfs. der/die FahrerIn". Das Angebot vom AG sind 8,5 Stunden pro Tag die er vergütet. Nicht mehr. Auch wenn unsere Kollegen/Kolleginnen Fahrgemeinschaften bilden und dann mit der Fahrzeit 9 oder 10 Stunden gesamt unterwegs sind.

Gibt es hierzu Urteile, die uns helfen?

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Community-Antworten (1)

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Werner

29.02.2008 um 07:48 Uhr

Moin fasi1962, hier die Rn 6 der Kommentierung zu §30 BetrVG Siebert/Becker: BetrVG, 11. Auflage 2007 Für die Teilnahme an den Sitzungen müssen die Mitglieder des Betriebsrats von der Arbeit freigestellt werden. Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Findet ausnahmsweise eine Sitzung außerhalb der Arbeitszeit statt oder nehmen einzelne Betriebsratsmitglieder an Sitzungen außerhalb ihrer Arbeitszeit teil (z.B. Schichtarbeiter, Teilzeitbeschäftigte), so besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG. Der Anspruch auf Freizeitausgleich besteht auch für ggf. erforderliche zusätzliche Fahrtzeiten. Ebenso besteht Anspruch auf Erstattung für zusätzliche Fahrtkosten. Einem einzelnen Betriebsratsmitglied kann die Teilnahme an einer Sitzung nicht verboten werden. Die Teilnahme an Sitzungen ist Pflicht der Betriebsratsmitglieder.

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