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SBV _Wahl Arbeitszeit

L
lillymaleen1
Sep 2019 bearbeitet

Ist eine SBV -Wahl gleichermaßen wie eine BR-Wahl zu betrachten was die Freistellung zur Wahl betrifft, unser AG behauptet das diese Zeit nicht als AZ vergütet wird.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

23.09.2019 um 13:06 Uhr

SBV Wahl Arbeitszeit

"Ihr Arbeitgeber muss auch den Ausfall der Arbeitszeit hinnehmen, den die Durch­führung der Wahl mit sich bringt. Das bedeutet, dass die eigentliche Wahl wäh­rend der Arbeitszeit im Betrieb durchgeführt werden darf. Eine Minderung des Arbeitsentgelts der Mitarbeiter ist nicht zulässig, § 37 Abs. 2, 3 BetrVG. Den Mit­gliedern des Wahlvorstands ist deshalb auch die Arbeitsbefreiung zu gewähren, die zur Erfüllung dieses Amts erforderlich ist."

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K
kratzbürste

23.09.2019 um 13:10 Uhr

§ 177 Abs.6 SGB IX ist doch eindeutig. Sollte der Arbeitgeber mal lesen.

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