SBV _Wahl Arbeitszeit
Ist eine SBV -Wahl gleichermaßen wie eine BR-Wahl zu betrachten was die Freistellung zur Wahl betrifft, unser AG behauptet das diese Zeit nicht als AZ vergütet wird.
Community-Antworten (2)
23.09.2019 um 13:06 Uhr
SBV Wahl Arbeitszeit
"Ihr Arbeitgeber muss auch den Ausfall der Arbeitszeit hinnehmen, den die Durchführung der Wahl mit sich bringt. Das bedeutet, dass die eigentliche Wahl während der Arbeitszeit im Betrieb durchgeführt werden darf. Eine Minderung des Arbeitsentgelts der Mitarbeiter ist nicht zulässig, § 37 Abs. 2, 3 BetrVG. Den Mitgliedern des Wahlvorstands ist deshalb auch die Arbeitsbefreiung zu gewähren, die zur Erfüllung dieses Amts erforderlich ist."
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23.09.2019 um 13:10 Uhr
§ 177 Abs.6 SGB IX ist doch eindeutig. Sollte der Arbeitgeber mal lesen.
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