Erstellt am 27.02.2008 um 17:37 Uhr von spartacus
Moin,
so wie du das schilderst habt ihr richtig gehandelt Das der Vorgesetzte sauer ist bleibt sein Problem. Sicher hätte er lieber einem Kollegen den Urlaub gestrichen, mit den Worten: weil der BR zum Seminar muß.....
Erstellt am 27.02.2008 um 18:26 Uhr von DonJohnson
Also, soweit, so gut. Da ihr ja bei der zeitlichen Lage der Seminare die betrieblichen Belange beachten müßt, und dieses wohl hoffentlich bei euch geschah, habt ihr eigentlich alles richtig gemacht. Der Vorgesetzte muß auch nicht vorab informiert werden. Vielleicht solltest du ihm das nächste mal Bescheid geben, wenn der GF die Anmeldung bekommen hat - nicht weil du das mußt, aber ich denke, man kann so kollegial sein. Willst du wegen einer solchen Kleinigkeit Streß haben, auch wenn du im Recht bist?
Erstellt am 27.02.2008 um 20:56 Uhr von Der alte Heini
Dresden
Du hast NICHTS falsch gemacht.
Wurde genanntes Seminar, wie geschrieben, vom AG genehmigt und somit auch der Zeitpunkt mitgeteilt, bedarf es keinerlei Abmeldung oder Diskussionen mit anderen Beschäftigten des Betriebes. Sollte ein Vorgesetzter damit Probleme haben, möge er sich an den AG wenden.
Erstellt am 27.02.2008 um 22:14 Uhr von Dresden
Hallo,
danke für die bisherige Antworten.
Wir sind 3 Mitarbeiter in der Abteilung Qualitätssicherung.
Unsere Aufgabe sind Prüfungen der Produkte und danach Vesandfreigabe.
Zum Aufrechterhalten des betrieblichen Ablaufes sind 2 Mitarbeiter erforderlich.
Meinen Antrag auf BR- Seminar (Antragsformular für Mai 2008) habe ich wie besagt vor einen Monat an BR- Vorsitzenden weitergegeben. Der hat diesen nach 20 Tagen weitergeleitet an die GF. Die GF hat jetzt am 27.02.08 meine Vorgesetzte informiet.
In dieser Zeit hat meine Vorgesetzte meinen Arbeitskollegen einen Urlaubsantrag für Mai (Seminar bei mir) genehmigt. Der Arbeitskollege hat Urlaubsreise gebucht und seine berufstätige Frau in einer anderen Firma hat auch Urlaub für diesen Zeitraum bekommen.
Meine Vorgesetzte ist der Meinung ich hätte sie von meinen Vorhaben ein Seminar zu besuchen (Zeitraum stand fest) auch sofort informieren sollen. Es hätte dadurch keine Genehmigung des Urlaubsantrages des Arbeitskollegen gegeben.
Der Kollege ist empört weil sein Urlaub von der Vorgesetzten abgesegnet wurde, jetzt aber mit hohen Kosten nicht zu stande kommt. Die Frau hat ja auch Urlaub im andern Betrieb und ein Urlaub für die beiden kommt dadurch nicht zu stande
(seine Frau ist zu hause und er muß weil ich beim Seminar bin Arbeiten).
Habe im Augenblick durch die Verzögerung der Weiterleitung des Semindatums
durch d. BR- Vorsitzenden und keine Info an meine Abteilung (Vorgesetzte) kein gutes Ansehen in unserer kleinen Abteilung.
Ohne genügende Prüfmitarbeiter ist kein Versand bei uns möglich.
Der Betriebsrat hate 2007 einen Lehrgang für 2008 genehmigt.
Hätte ich (oder mußte ich ) meine V
Erstellt am 27.02.2008 um 22:47 Uhr von Immie
@Dresden
Wenn eure Führungsebene Kommunikations-Mängel hat, ist das nicht euer Problem.
Und für deinen Kollegen wäre §7 BUrlG interessant. Besser gesagt für den BR.
BAG Urteil vom 20.06.2000 9 AZR 405/99.
Was wäre denn, wenn dein Kollege im Mai in den Urlaub geht und du brichst dir ein Bein?
Erstellt am 28.02.2008 um 08:51 Uhr von Mona-Lisa
@Dresden,
überleg dir mal, dass es dein AG schon fast geschafft hat, dass Kollegen gegenseitig die Schuld für etwas suchen, wofür nur, und nur er zuständig ist!
Der Urlaub deines Kollegen ist genehmigt und sofern hat er alle Rechte, ihn auch in Anspruch zu nehmen!
Und mal ganz ehrlich, es kann ein Kollege aus einer anderen Abteilung für die Zeit die Prüftätigkeiten übernehmen, die Begründung, dass der betriebliche Ablauf nicht mehr gewährleistet wäre ist so was von........... >:-(
Warum hat dein BRV die Info an die GL 20 Tage liegen lassen?