Erstellt am 27.02.2008 um 07:34 Uhr von Sternburg
Kann ich mir nicht vorstellen, denn das östereichische Pendant zum BetrVG dürfte in D nicht anwendbar sein.
Euch bleibt wohl nicht weiter übrig, als einen eigenen BR zu gründen.
Erstellt am 27.02.2008 um 07:43 Uhr von Konrad
Ich kenne die geschäftliche operative Gestaltung bei Euch nicht genau. Wenn in
Deutschland eine eigenständige GmbH besteht gibt es in D. keinen BR, der BR
ist dann nicht zuständig ( zum Glück), die haben in Ö. andere Aufgaben weniger
wichtige Aufgaben und weniger Mitbestimmung.
Erstellt am 27.02.2008 um 09:13 Uhr von Benno_BRB
Ich weiss sarkastisch aber:
Wenn ich -verwandte in den USA hab kann ich dann als ehrenamtlicher Richter (in den Staaten sind das die Geschworenen ;-) ) auch in Deutschland die Todesstrafe verhängen?!
Das BetrVG ist kein EU-Recht welches in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss! Somit greift das östereichische Recht in Deutschland nicht und: ergo müsst Ihr einen eigenen BR gründen!
Erstellt am 27.02.2008 um 11:02 Uhr von träne
Glitzerchen
bin in der gleichen situation wie du. kann nur sagen, selber BR gründen. die solidarität der "kollegen" aus österreich hört an der grenze auf.