Kosten der BR-Wahl - Vorschuss durch den Wahlvorstand?
Kann der Arbeitgeber vom Wahlvorstand verlangen, Briefmarken für die Wahlumschläge vorab aus eigener Tasche zu bezahlen und sich die Kosten per Reisekostenabrechnung erstatten zu lassen?
Community-Antworten (1)
26.02.2008 um 16:36 Uhr
Hallo,
Nööö, sämtliche Kosten der BR Wahl hat der AG zutragen!!!
§ 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG !!!
H.M
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