Hallo,
unser BR-Gremium hat ein Problem mit dem Gesamt-BR. Wir haben vor einiger Zeit unserem GBR eine Gesamt-Betriebsvereinbarung bzgl. Arbeitszeit in Auftrag gegeben. Hierzu gab es bereits eine Arbeitsgruppe, die ebenfalls schon Zeit und "Schweiß" investiert hat. Lange Zeit geschah so gut wie nichts mehr dazu, und nun haben wir "per Zufall" erfahren, dass die GBV (woher der Entwurf dazu kam, weiß bei uns keiner) bereits mit der Geschäftsleitung abgeschlossen ist.
Ist das denn rechtens? Können die GBR-Mitglieder (in unserem Fall 4 Personen) tatsächlich über die Köpfe der einzelnen Betriebsräte hinweg entscheiden? Ich dachte immer, die GBR-Mitglieder sind Entsandte der einzelnen BR-Gremien und sollen im Sinne der Gremien - und vor allem erst nach RS mit ihnen - entscheiden.
Gem. BetrVG § 50 II 2 kann man sich die Entscheidungsbefugnis vorbehalten. Muss das in jedem einzelnen Fall aufs Neue und ausdrücklich geschehen?
Die Mehrheit unseres BR-Gremiums ist mit der GBV absolut nicht einverstanden (weil sie im Vergleich zur Ist-Situation eine Verschlechterung darstellt) und möchte gegen diesen Beschluss etwas unternehmen. Ist das überhaupt noch möglich?