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Kann der Betriebsratsvorsitzende eine Abstimmung zu einem Antrag verweigern.

A
Alarion
Sep 2019 bearbeitet

Hallo ich(BR-Mitglied) bin der Meinung, (selber gefahren und auch bei Kollegen mitgefahren) daß die Lenkzeiten bei uns im Betrieb nicht eingehalten werden und habe deshalb einen Überprüfungsantrag gestellt. Dier Fahrer werden so unter Druck gesetzt, daß ausser mir und wenige andere sich keiner traut etwas zu sagen. Der BRV hat den Antrag auf die Tops gesetzt aber da er als einziger diese Dienste nicht fahren muß lehnt eine Abstimmung über die Überprüfung ab, mit der Begründung das stimmt nicht und deshalb brauchen wir auch nicht abstimmen. Ich hätte keine Ahnung. Der Rest des BR schweigt. Darf er daß? Und welche § sind dafür zuständig.

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Community-Antworten (5)

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celestro

18.09.2019 um 15:11 Uhr

"§29 Abs. 3 BetrVG:

Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt."

Den Punkt dann nicht zu bearbeiten etc. ist NICHT vorgesehen. Also NEIN, der BRV darf hier nicht einfach sagen: "Stimmt nicht, daher stimmen wir nicht drüber ab".

A
Alarion

18.09.2019 um 15:19 Uhr

Gild das dann auch, wenn es nur einer von 7 beantragt hat, er dieses dennoch auf die Tagesordnung gesetzt hat und dann dennoch nicht abstimmen lässt?

C
celestro

18.09.2019 um 15:26 Uhr

Meiner Ansicht nach schon. Er hätte den Punkt (wenn es nur 1 Person möchte) nicht auf die TO setzen müssen. Aber er hat es getan und dann ist das halt so.

E
esci

18.09.2019 um 15:49 Uhr

Auch hier gilt, da der Antrag auf der Tagesordnung steht:

Der Be­triebs­rat kann sei­ne Ta­ges­ord­nung in der Sit­zung än­dern und da­zu Be­schlüs­se fas­sen, wenn er be­schluss­fä­hig ist und al­le mit der Än­de­rung ein­ver­stan­den sind. Quelle: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Be­schluss vom 22.01.2014, 7 AS 6/13

C
celestro

18.09.2019 um 16:11 Uhr

das ist "ein und dasselbe Thema" ;-)))

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