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AZUBI kündigt fristlos

C
Carlos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ein AZUBI kündigt aus wichtigen Gründen (Mobbing durch den Meister usw.) fristlos. Muss er in die schriftliche Kündigung auch Gründe für seine Entscheidung aufführen?

4.23902

Community-Antworten (2)

H
hans

28.08.2007 um 12:51 Uhr

BGB §626: (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.


-> auf Verlangen. Es sollte aber für einen Azubi in der Tat WICHTIG sein. Und bitte mit der Handelkammer in Kontakt treten!

C
Carlos

28.08.2007 um 13:41 Uhr

Hallo Hans, mit der Handelskammer und dem Arbeitsamt ist alles geklärt (der AZUBI ist Umschüler) eine neue Arbeitsstelle hat der AZUBI auch bereits gefunden. Der AZUBI ist bereits seit ca. 4 Wochen krank. Der Arzt hat ihn wegen der Mobbingvorwürfe die er gegenüber seinem Meister erhebt, krankgeschrieben. Außerdem ist der AZUBI der Meinung, dass der Ausbildungszweck nicht erreicht wird, da er von seinem Vorgesetzten keine Unterweisungen und Erklärungen zum Fachbereich bekommen hat.

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