Zuständigkeit des Betriebsrats - für die Buchhaltung (Frau des Unternehmers)?
Hallo, habe mal eine Frage! Ist der Betriebsrat eigentlich auch für die Buchhaltung (Frau des Unternehmers) und Sie selbst, den/die kaufmännische Leiter/-in zuständig? Mit welcher Begründung? Ich würde sagen "Nein" aber welche Begründung?
Ich danke euch schon jetzt für euere Antworten!!!
Community-Antworten (1)
25.02.2008 um 08:03 Uhr
§5 Abs.2 Nr.5 BetrVG Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
1.in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist;
2.die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder die Mitglieder einer anderen Personengesamtheit, soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind, in deren Betrieben;
3.Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist;
4.Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden;
5.der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
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