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AP, Nachbesetzung wieder mit Schwerbehinderten - oder ohne Ausschreibung mit Leiharbeitnehmern?

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kürzlich haben zwei schwerbehinderte Kollegen die Firma verlassen, und ich vermute nun , dass der AG diese frei gewordenen Plätze ohne Ausschreibung mit Leiharbeitnehmern füllen möchte. Ganz einfach, aber da bin ich nicht mit einverstanden. Es gibt doch eine Stelle im SGB IX die besagt, solche Arbeitsplätze sollten wieder mit SB nachbesetzt werden, aber ich finde diese Stelle nicht. Kann mir bitte jemand von euch auf die Sprünge helfen ?

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Community-Antworten (9)

BT
betriebliche trübung

24.02.2008 um 11:19 Uhr

tut mir leid, ich kenne diese stelle nicht, bestimmt aber ein anderer aus dem forum. ich kann dir nur soviel sagen, dass "sollten" nicht "müssen" heißt.

P
Peanuts

24.02.2008 um 11:36 Uhr

" ich vermute nun , dass der AG diese frei gewordenen Plätze ohne Ausschreibung mit Leiharbeitnehmern füllen möchte."

Warum findet keine Ausschreibung statt? Das Verlangen gem. § 93 BetrVG ist doch eine der ersten Amtshandlungen, die ein BR vornehmen sollte!

AG sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten AN besetzt werden können; § 81 SGB IX

L
Lotte

24.02.2008 um 12:34 Uhr

sarmale, fürchte, dass Du hier wenig Chancen hast. Versuche es gemeinsam mit dem BR, indem der BR der Einstellung der LAN widerspricht. Wenn der AG allerdings in einem Organisationskonzept vor Gericht darlegen kann, was die Besetztung dieser Stellen mit LAN ebenso rechtfertigt wie die nicht erfolgte Ausschreibung, so sehe ich wenig Chancen. Wenn der BR nicht mitspielt, kannst Du den Beschluss des BR auch für eine Woche aussetzen lassen. Sieh mal im SGB IX § 95 (2) und (4).

P
Peanuts

24.02.2008 um 13:17 Uhr

"Wenn der AG allerdings in einem Organisationskonzept vor Gericht darlegen kann, was die Besetztung dieser Stellen mit LAN ebenso rechtfertigt wie die nicht erfolgte Ausschreibung, so sehe ich wenig Chancen."

Das "Organisationskonzept" kann doch wohl nur lauten, dass für diese beiden Stellen nur noch ein vorüber gehender Personalbedarf besteht! Wo steht, dass der AG dann keinen Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen muss, um zu erfahren, ob geeignete schwerbehinderte AN vermittelt werden können?

"Wenn der BR nicht mitspielt, kannst Du den Beschluss des BR auch für eine Woche aussetzen lassen. "

Dass die Frage von einem SBV gestellt wurde, kann ich diesem Beitrag nicht entnehmen!

S
sarmale

24.02.2008 um 15:34 Uhr

Hallo Peanuts .Ich bin stellv. SBV seit über einem Jahr , aber bei dieser Sache stehe ich auf dem Schlauch.

L
Lotte

24.02.2008 um 20:24 Uhr

peanuts, sarmale stellt hier nicht zum ersten Mal eine Frage, deswegen wusste ich, dass er/sie stellv. SBV ist.

Das mit dem Organisationskonzept zu Leiharbeitnehmern habe ich aus einer Kommentierung des Haufe Verlags zum TzBfG. Dort ging es um einen Widerspruch zum Einsatz von LAN aufgrund des Wunsches von teilzeitbeschäftigten MA auf Stundenerhöhung. Habe die Kommentierung im Büro, sonst könnte ich mehr dazu schreiben...(welches Urteil, etc.)

"Wo steht, dass der AG dann keinen Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen muss, um zu erfahren, ob geeignete schwerbehinderte AN vermittelt werden können?" Seit wann vermittelt denn die Agentur für Arbeit Leiharbeitnehmer?

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Dana

25.02.2008 um 10:45 Uhr

@lotte,

wenn nun die zwei Schwerbehinderten den Betrieb verlassen haben, sind doch zwei STellen frei. Oder hat der AG erklärt, diese wegfallen zu lassen.......

Mit LAN kenne ich mich nicht aus. Aber ich würde auf alle Fälle dem Arbeitgeber mit dem 81 SGB IX kommen. Wenn LAN eingestellt werden, ist doch Arbeitsbedarf da...

Ich würde als SBV auf alle Fälle das Gespräch mit der Geschäftsführung suchen! Auch die haben eine "soziale" Verantwortung! KLingt abgedroschen, aber ich denke, man sollte die Leute immer wieder daraufhinweisen.

Liebe/r Sarmale, versuchs einfach! Viel ERfolg.

LG Dana

L
Lotte

25.02.2008 um 22:37 Uhr

Dana, mittlerweile können sicher viele BRM ein Lied von der Praxis der Geschäftsleitungen singen, ehemalige Stammarbeitspätze durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen. Wenn der AG seine Quote nicht erfüllt, so wird er Ausgleichsabgabe zahlen müssen, aber auch die Agentur für Arbeit wird ihn nicht zur Neueinstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern zwingen können.

sarmale, was sagt denn der BR?

S
sarmale

26.02.2008 um 21:18 Uhr

Hallo Lotte ,habe Freitag ein Gespräch mit dem BR in dieser Sache .

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