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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Däubler oder Fitting?

K
Kessie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Gremium,

bin neu gewählte BRV und habe hier schon einiges gelesen. Zum Seminar bin ich auch schon angemeldet. Nun meine Frage welches BetrVG mit kommentar ich anschaffen soll Däubler, Fitting wenn empfehlt Ihr? Und auf welchen § kann ich mich beim Arbeitgeber zwecks Kostenübernahme vom AG stützen?

Vielen Dank und ein schönes Weekend

7.193012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

22.02.2008 um 14:14 Uhr

@Kessie Beide und § 40 BetrVG

DAH
Der alte Heini

22.02.2008 um 16:23 Uhr

Kessie Der Kommentar von Prof. Däubler ist sehr arbeitnehmerfreundlich ausgelegt. Der Kommentar von Fitting, usw. dürfte wohl der Handkommentar sein, der derzeit am häufigsten benutzt wird. Übrigens bin ich der Meinung, dass der BR nur Anspruch auf ein BetrVG mit Kommentar hat.

BT
betriebliche trübung

22.02.2008 um 16:49 Uhr

ich bin der meinung, dass die erforderlichkeit (und nur die!) dem gremium vorschreibt, ob es einen anspruch auf zwei oder mehr kommentare gibt. wenn der arbeitgeber das nicht glaubt, kann er es ja auf einen rechtsstreit ankommen lassen.

K
Kölner

22.02.2008 um 17:00 Uhr

@Der alte Heini Stimmt. Da bist Du völlig mit Dir im Reinen. An Deiner Stelle würde ich auch nur eine Meinung akzeptieren!

P
paula

22.02.2008 um 17:14 Uhr

@betriebliche trübung

aber einem BR von "normaler" Größe wird im Regelfall kaum darlegen können warum es erforderlich ist mehr als einen aktuellen Kommentar zu benötigen. Wirtschaftlich klug mag ein solcher Rechtstreit für den AG kaum sein aber vielleicht geht es ihm ja ums Prinzip...

BT
betriebliche trübung

22.02.2008 um 18:08 Uhr

@paula: stimmt, das wird schwierig. aber man könnte ja mal in der personalabteilung schnüffeln gehen, welche kommentierungen dort benutzt werden (ach... könnten sie mir mal den dkk/fitting rüberreichen? :-))

alternativ, wenn die kommentierungen gut versteckt sind, könnte man auch mal schauen, mit welchen kommentierungen der AG seine argumente untermauert (dann muss man allerdings im zweifelsfall ganz viel googlen).

P
paula

22.02.2008 um 18:20 Uhr

was soll es Dir denn bringen wenn der AG mehr als einen Kommentar hat? Jetzt sag bitte nicht: Waffengleichheit! Es gibt immer noch den Irrglauben unter BR, dass der Gesetzgeber oder die Rechtssprechung das irgendwo verankert hätte. Dem ist nicht so. Das mußten gerade erst ein Dutzend BRs unseres Konzerns feststellen. Die wollten erst einen Internetzugang, dann Internetzugang mit juris-zugang und letztendlich Literatur. Argument insbesondere: Waffengleichheit.... Die Gerichte sahen es anders....

Der BR bekommt das was er zur Aufgabenerledigung braucht!

D
DonJohnson

22.02.2008 um 20:28 Uhr

Ich verstehe die Diskussion nicht - selbst der Fitting hat ne RN wo difiniert ist, dass auch verschiedene Komentare wichtig sein können um die Sache aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten! Ergo hat Kölner Recht - beide!!!

BT
betriebliche trübung

22.02.2008 um 22:05 Uhr

@paula: was ist los? war doch nur eine empfehlung. für den rest: 88048.

DAH
Der alte Heini

23.02.2008 um 01:38 Uhr

Don Johnson wenn im Fitting unter einer RN zu finden ist, -dass auch verschiedene Kommentare wichtig sein können um die Sache aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten- heißt das noch lange nicht das der BR mehrere beanspruchen kann. Den WICHTIG ist keine Formulierung aus dem sich der Gedanke eines Anspruchs herleiten läßt, es ist lediglich ein Hinweis.

P
pirat

23.02.2008 um 16:08 Uhr

Ahoi, lieblicheTrübung du hattest Recht mir deiner Meinung....gutes Spürnäschen .-)

@all als Info...

LAG Bremen, Beschluss vom 03.05.1996 - Aktenzeichen 4 TaBV 46/95; 4 TaBV 20/96 (Vorinstanz: ArbG Bremen - 4a BV 61/95 - 06.06.95) (Betriebsrat: Anspruch auf Sachmittel: Fachliteratur)

  1. a) Der Arbeitgeber muß jedem Betriebsratsmitglied gemäß § 40 BetrVG eine Sammlung der gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu überwachenden Gesetze und Verordnungen zur Verfügung stellen, und zwar stets in der neuesten Auflage, wenn seit der den Betriebsratsmitgliedern zur Verfügung stehenden Auflage sich wesentliche Änderungen in den ......

  2. Einen neunköpfigen Betriebsrat ist auch ein Exemplar der neuesten Auflage des "Schaub" "Arbeitsrechtshandbuch" zur Verfügung zu stellen. ....

http://www.ra-puzicha.de/Kosten%20und%20Sachaufwandt.htm

DAH
Der alte Heini

23.02.2008 um 20:38 Uhr

Aber bitte nicht aus vorstehenden Text schließen, dass jedem BR Mitgl nun ein BetrVG mit Kommentar zur Verfügung gestellt werden muss, sondern "nur" eine Sammlung entsprechender Gesetze und Verordnungen.

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