Bevollmächtigung des BR-vorsitzenden bei Einstellungen - wie ist dies korrekt möglich?
hallo, bin BRvorsitzender.durch krankheit/urlaubvertretung werden immer öfter zustimmungsbeschlüsse notwendig.wir möchten daher die geschäftsordnung ergänzen,das ich alleine zustimmen/ablehnen kann(unter festgelegten bedingungen).lieber wäre uns ein entsprechender beschluss. wie ist dies korrekt möglich? Beispiel:Pförtner frühmorgens krankgemeldet,Vertretung soll von Leihfirma übernommen werden fürca 1Tag,ordentllicher Beschluss,Einladung,Frist zwecks sitzungsvorbereitung u.s.w.
Community-Antworten (5)
22.02.2008 um 12:06 Uhr
Als BRV solltest du wissen, dass sowas nicht vorgesehen ist. Du als BRV bist lediglich das Sprachrohr des Gremiums. Die GO zu erweitern wird ncihts bringen wenn ihr dadurch gegen gültiges Recht verstoßt!Was spricht denn gegen eienn ordentlichen Beschluß? Urlaubsvertretungen sind doch planbar. Und was spricht dagegen wegen Krankheit eine zusätzliche Sitzung zu machen um dann etwas zu beschließen? Ich verstehe das Vorgehen von euch nicht, vielleicht konkretisierst du deine Frage.
22.02.2008 um 12:07 Uhr
Das geht nicht, wäre ein Verstoß gegen § 33 BetrVG.
22.02.2008 um 12:18 Uhr
Habt ihr vielleicht daran gedacht, dass man auch Ersatzmitglieder einladen muss!!!
22.02.2008 um 13:32 Uhr
Kleine Ergänzung: DKK Version 4.0, Oktober 2007 Kommentar zum BetrVG §26 BetrVG RN17
...Er kann nicht anstelle des BR die diesem im Gesetz zugewiesenen Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeiten ausüben. Diese sind vielmehr ausschließlich vom Gremium selbst bzw. unter bestimmten Voraussetzungen von einem BR-Ausschuss (§§ 27 und 28) wahrzunehmen.
22.02.2008 um 15:49 Uhr
Hallo
Sachen gibt es, die dürfte es eigentlich gar nicht geben. Wieso übertragt ihr die personellen Angelegenheiten nach § 99 BetrVG nicht einfach auf den BA? (natürlich richtig mit Beschluss usw) Der ist doch viel schneller zusammengetrommelt als der BR. Es sei denn das Mißtrauen der anderen BR Mitglieder ist zu groß. Nur ein kleiner Tipp.
Verwandte Themen
Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen - Zustimmung nachträglich erteilen?
ÄlterKann ein Betriebsrat (oder besser gefragt, darf er überhaupt) nach einer Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen seine Zustimmung nachträglich erteilen? Zum Sachverhalt: Es gab keine interne Stellen
Betriebsratsitzung
ÄlterGuten morgen. Ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit einen BR von 3 Mitgliedern (ich selber bin einfaches Mitglied). Gegründet wurde der BR letztes Jahr im April. Seit dem ist weder eine Betriebsver
Einstellungen durch Betriebsausschuss möglich?
ÄlterKann man Einstellungen dem Betriebsausschuss per Beschluss zur selbständigen Erledigung übertragen sofern keine gesamte BR - Sitzung stattfindet ? Bedingt durch viele Einstellungen wurde seitens e
Einstellungen über Tochtergesellschaft um Tarifvertrag zu umgehen
ÄlterHallo. Die Quote bei Einstellungen für die 40-Std.-Woche (lt. Tarifvertrag) ist erreicht. Der BR hat entsprechend die Zustimmung bei weiteren Neueinstellungen für 40 Std. verweigert. Der AG will abe
Probleme bei der Argumentation - Anhörungen Einstellungen
ÄlterWir sind seit Juni ein neu gegründeter Betriebsrat (15 Personen). Der Betriebsausschuss bearbeitet die Anhörungen und stimmt diese ggf. zu. I.d.R. sind Einstellungen positive Maßnahmen. Wir hab