Erstellt am 16.09.2019 um 15:45 Uhr von moreno
Hmmm wie muss man das verstehen, dass jemand wegen ihm gekündigt wurde?
Wenn sich in diesem Fall AN und AG einig sind, dass die Kündigung rückgängig gemacht wird habt ihr da nix mitzubestimmen.
Wenn ein AN wiederholt ernstlich den Betriebsfrieden stört hat der BR die Möglichkeit ihn über §104 BetrVG entfernen zu lassen.
Erstellt am 17.09.2019 um 09:50 Uhr von takkus
Allerdings müssen die Störung des Betriebsfriedens schon erheblich und widerholt sein. Einen BVB- Schal in einer Münchner Firma zu tragen reicht da m.E. nicht aus.
Aus welchem Grund wurde denn ein MA wegen dem besagten MA gekündigt und was sollen die Gründe nach 104 BetrVG sein?
Erstellt am 17.09.2019 um 12:50 Uhr von moreno
Einen BVB Schal in einer Münchner Firma zu tragen reicht nicht aus....hmmmm ich glaube da sind aber einige anderer Meinung ;-) ;-) ;-)