Erstellt am 16.09.2019 um 07:35 Uhr von Kratzbürste
Was soll er denn sonst machen. Erst wenn der Plan geändert wird, muss der BR zustimmen.
Erstellt am 16.09.2019 um 11:05 Uhr von stehipp
Natürlich muss der AG den Dienstplan dann ändern. Andernfalls gäbe es ja zu den Zeiten Vakanzen. So etwas kann immer mal vorkommen, z.B. auch bei Krankheiten die i.d.R. ja auch nicht im voraus planbar sind.
Der geänderte Dienstplan ist dann erneut dem BR zur Genehmigung vorzulegen.
Erstellt am 16.09.2019 um 11:10 Uhr von celestro
Hier wäre zunächst einmal eine Info wichtig ... nämlich ob der AN noch weiter arbeiten kommt (wäre aufgrund einer Kündigungsfrist nicht ganz unwahrscheinlich). Dann könnte sich die Antwort nämlich direkt um 180° drehen.