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AN auf 400€Basis - können sie auch Überstunden aufbauen?

M
maluni
Jan 2018 bearbeitet

Bitte um hilfe! Bei uns in der Firma gibt es AN auf 400.€ Basis. Es sind 4 Hausfrauen und 1 MA der Arbeitslos gemeltet ist.Nun meine Frage.Müssen diese AN nach erreichen ihrer 400.€ grenze die firma verlassen und erst im nächsten Monat wiederkommen oder können sie auch überstunden aufbauen?Ist es dann möglich diese in schlechteren Monaten zu verrechnen.Firma muss mit Jahreszeitlichen Hochs und Tiefs leben.

Danke für Infos mfg erna

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Community-Antworten (4)

P
Pandora

15.02.2008 um 22:44 Uhr

Hallo,

soweit mir bekannt ist, dürfen Geringfügig Beschäftigte keine Überstunden aufbauen.

AG und AN können zwar eine Vereinbarung treffen, dass der AN seine Leistung entsprechend dem Arbeitsaufwand erbringt (Arbeit auf Abruf).

Aber dabei muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen AZ festgelegt werden.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine wöchentliche AZ von 10 Stunden und eine tägl. von mindestens 3 Stunden.

Das findet man im TzBfG § 12

Auch wenn der AN seine Leistung nicht erbringt, muss der AG diese trotzdem bezahlen (also auch bei Auftragsmangel).

Denn der AG darf sein Risiko nicht auf den AN verlagern.

Hier kommt dann auch der Annahmeverzug § 293 BGB ins Spiel.

Pandora

DAH
Der alte Heini

17.02.2008 um 01:35 Uhr

Das ist nicht möglich die aufgelaufenen Lohnsummen müssen in dem Monat abgerechnet werden indem sie gemacht wurden. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei einer 400 € Kraft nicht entscheidend sondern nur die Lohnsumme. Es müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Der Arbeitgeber zahlt für die Beschäftigte nur eine Pauschale an die Renten- und Krankenversicherung. Bei einem Verdienst von ÜBER 400 € sind entsprechend Steuern u. Sozialabgaben fällig. Werden bei 400 € Kräfte im Monat mehr als 400 € verdient und wird das überschüssige Geld mit in das neue Monat übernommen, so könnt dies als ein Hinterziehen von Steuern u. Sozialabgaben gewertet werden, wofür nicht nur der AG zur Verantwortung gezogen werden kann, sondern auch der AN.

Beispiel für ein Mehrverdienst von 50,-€ ÜBER die 400 € Grenze: Verdienst 450 €, Abzuführen sind ca: 65,- € Sozialversicherungsbeiträge Abzuführen sind ca: 72,- € Lohnsteuer Nettolohn ca: 313 €

M
Mona-Lisa

17.02.2008 um 09:57 Uhr

@Pandora, Heini, warum redet ihr am Problem vorbei?? Wie läuft das denn in der Praxis? Um nicht über die 400 Euronen Grenze rauszulaufen, werden die mehr geleisteten Stunden "schwarz" ausbezahlt oder in Freizeit abgegolten! ......3 x dürft ihr raten, was den AN lieber ist........

So, jetzt könnt ihr ein paar Salto's schlagen und weiterhin auf das Gesetz verweisen!

DAH
Der alte Heini

17.02.2008 um 13:38 Uhr

Mona-Lisa, so ist sicherlich auch die Realität. Aber sollen wir im Forum zum Betrug auffordern, oder versuchen die Frage vernünftig unter Beachtung der uns bekannten gesetzlichen Vorgaben zu beantworten.

Ganz klar ist aber das "reale" Vorgehen, dass hinterziehen von Steuern und Sozialabgaben. Und wenn man nicht gerade Boris Becker ist, ist dafür eine erhebliche Strafe zu erwarten und die hinterzogenen Gelder nachzuzahlen.

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