Erstellt am 06.09.2019 um 15:54 Uhr von celestro
Man sollte sich zuallererst das Problem klar machen. Ist es wirklich der Rede wert, ob "der Neue MA" laut Anhörung zum 01.09. anfangen soll und weil das ein Sonntag ist, erst am 02.09. anfängt?
Meiner Meinung nach nicht ... aber der AG könnte ja vorher mal in den Kalender gucken und wenn es ein Sonntag ist, direkt "02.09." als Startdatum reinschreiben.
Erstellt am 07.09.2019 um 03:37 Uhr von mitleidenschaft
ich frage mich warum das so ein problem ist für euch?
blöd für die personal Abteilung, die müssen den Gehalt umrechnen. für den Bewerber, er muss schauen was er macht mit sein sozial abgaben. aber euch kann das doch egal sein - oder habt ihr mehr Arbeit deswegen?
unser AG macht am liebsten den 1. wenn es nicht anders geht den 15. eines Monats. die Damen sagen die wollen nicht mehr Arbeit haben. die schreiben den 1. auch wenn es ein Feiertag ist.
ich denke das ist eine Verhandlung zwischen Bewerber und AG.
Erstellt am 09.09.2019 um 08:41 Uhr von UdoWoe
Es gibt noch einen Punkt den man nicht außer acht lassen sollte. Ist der Arbeitsbeginn nicht der 1. eines Monats, besteht für diesen Monat keinen Urlaubsanspruch. Auch kein anteiliger Anspruch (ausser es besteht eine BV). Wir hatten das Problem auch öfters bei uns und haben mit der Personalabteilung gesprochen. Seitdem wird immer zum 1. eines Monats oder, wenn es gar nicht anders geht (liegt dann ab fast immer am AN) zum 15ten eines Monats eingestellt. Dann ist der anteilige Urlaubsanspruchsverlust (was für ein Wort) nicht so dramatisch.
Erstellt am 09.09.2019 um 10:07 Uhr von aref.mehr
Wir haben auch mit der GF die eine Abmachung, dass die neuen Kollegen zum 1. anfangen sollen und wenn es nicht geht, dann Mitte des Monats.
Wie schon von UdoWoe erwähnt wurde, wollen wir das die neuen Kollegen Anrecht auf ihre Urlaubstage haben.
Wir bekommen auch meistens die Anfrage für den ersten des Monats, aber in letzter Zeit haben wir mitbekommen, dass viele erst später anfangen mussten.
Müssen wir vom BR, wenn der Manager von selbst aus entscheidet, dass der Kandidat später anfangen soll, nochmals angehört werden? Also ist das unsere Zustimmung nicht wieder erforderlich?