Einsichtnahme des AG in Einladungen des BR
Hallo, der AG möchte die Einladungen und Tagesordnungen der Br-Sitzungen einsehen. Andernfalls beantragte er die Teilnahme an den ordentlichen Sitzungen des BR. Ist das erlaubt?
Community-Antworten (3)
15.02.2008 um 09:48 Uhr
@Tjaden Weder das eine noch das andere bekommt der AG.
15.02.2008 um 10:19 Uhr
Siehe §30 BetrVG, Sätze 3+4.
In Satz 3 ist umfassend aufgeführt, welche Informationen dem ArbGeb im Vorfeld einer Sitzung zusteht: Der Zeitpunkt. Und sein Teilnahmewunsch ist im vierten Satz gesetzlich geregelt.
15.02.2008 um 18:27 Uhr
Wenn der BR seine Sitzung machen möchte, dann macht er sie und das ohne die GL. Ihr informiert den AG das eine Sitzung am, um, stattfindet, auch könnten die Namen der Geladenenen mitgeteilt werden und das war es. Die Tagesordnung muss der BR keinesfalls vorlegen.
Gem.§ 29 Abs.4 BetrVG hat der AG nur das Recht an Sitzungen teilzunehmen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen. Also einfach sagen, Tagesordnung her oder ich beantrage die Teilnahme an der Sitzung, ist nicht. Künftig solltet der BR seine Sitzung so abhalten wie der BR es möchte und zwar ohne AG. Kommt der AG und beantragt die Teilnahme an dieser Sitzung wird es abgelehnt und selbstverständlich zu einem anderen Zeitpunkt eine Zusätzliche BR Sitzung einberufen, mit dem Hinweis: Einladung erfolgt auf Antrag des AG und dem Tagesordnungspunkt: Gespräch mit der Geschäftsleitung.
Sollte der AG so dreist sein und einfach uneingeladen zu den Sitzungen zu erscheinen, so schmeißt ihn raus. Der BR hat in seinen Räumlichkeiten das Hausrecht.
Verwandte Themen
Einsichtnahme in Lohnlisten - Hat AG das Recht auf Anwesenheit?
ÄlterHallo, weiß jemand ein Urteil, worin bestätigt wird, dass der Arbeitgeber auch während der Einsichtnahme auch nicht anwesend sein darf, wenn nur ein einziges BRM zur Einsichtnahme berechtigt ist?
Einsichtnahme in Dienstpläne
ÄlterHallo! Wir haben bei unserer Geschäftsleitung darum gebeten, die Dienstpläne aller Bereiche unseres Krankenhauses zur Einsichtnahme auf den PC des Betriebsrates zu installieren. Begründet hatten wir
Einsicht in Dienstverträge rechtens?
ÄlterHallo zusammen, wir hatten auf Rat eines Anwalts folgenden Beschluss gefasst: Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2012 folgendes beschlossen: Einsichtnahme in die Dienst-/Werkverträ
Zwangsversetzung bzw. Wahlbehinderung?
ÄlterHallo an alle, ich brauche einmal einen Rat. Wir haben mit Unterstützung der Ver.Di eine erste Wahlversammlung am 18.11. eingeleitet. Die Einladungen hat die Firma als auch unser Filialleiter letzt
Einladungen zur Sitzung immer ohne Anlagen
ÄlterWenn unsere BRV Einladungen versendt an die BR Mitgleider sind keine Vorlagn dabei. Es wir immer nur geschrieben z.B Antrag für Mehrarbeit aber nicht welche Abteilung, Btriebsornung aber nicht das Sch