Teilnahme von Aufsichtsräten an der Mitarbeiterversammlung?
Guten Morgen,
wir haben in unserem eingetragenen Verein einen fakultativen Aufsichtsrat.
Dürfen die AR-Mitglieder an Mitarbeiterversammlungen teilnehmen? Die Satzung sagt dazu nichts.
Weiß jemand eine rechtliche Regelung dazu?
Danke und viele Grüße!
Community-Antworten (4)
06.09.2019 um 12:22 Uhr
Wenn du mit Mitarbeiterversammlung eine Betriebsversammlung meinst, dann hat der Aufsichtsrat dort nichts zu suchen. Nach § 42 (1) ist die Betriebsversammlung nicht öffentlich. Nach §43 (2) BetrVG ist der Arbeitgeber oder sein Vertreter einzuladen und berechtigt dort zu sprechen. Mit Arbeitgeber ist z.B. ein Geschäftsführer gemeint. Aufsichtsräte sind ein Aufsichtsorgan das über dem GF steht, aber kein Arbeitgeber für die Mitarbeiter des Betriebes.
06.09.2019 um 12:27 Uhr
Danke für Deine Antwort, seehas!
Ich meine jedoch keine Betriebsversammlung - sonst hätte ich das so geschrieben.
Ich meine explizit die Veranstaltung des Arbeitgebers, die sich meistens Mitarbeiterversammlung, seltener Belegschaftsversammlung nennt.
06.09.2019 um 13:31 Uhr
Da kann der Arbeitgeber einladen, wen er will.
06.09.2019 um 14:11 Uhr
Und die rechtliche Regelung nennt sich Hausrecht.
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