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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reaktion des BR auf fristlose Kündigung

MM
maxit mani
Jan 2018 bearbeitet

Reaktion des Betriebsrates auf mündliche BRA (außerordentliche, verhaltensbedingte Kündigung) ohne schriftliche Beratungsunterlagen

7.45103

Community-Antworten (3)

S
sinsheimer

14.02.2008 um 23:47 Uhr

der betriebsleiter muß in jedem falle dem br eine anhörung zukommen lassen, ansonsten wäre die kündigung nicht rechtskräftig. alles weitere kannst du im BetrVG nachlesen. ( § 102 BetrVG )

viel erfolg und nicht nachgeben

P
paula

15.02.2008 um 00:12 Uhr

Es gibt aber keine Verpflichtung des AGs aus § 102 BetrVG dem BR etwas Schriftliches zur Verfügung zu stellen. Der AG kann dem BR die Informationen auch mündlich geben. Dass das aus Sicht des AGs ein eher unkluges Verhalten ist steht auf einem anderen Blatt...

Trotzdem ist Vorsicht geboten für den BR. Mit der mündlichen Unterrichtung laufen die Fristen!

P
Petrus

15.02.2008 um 10:27 Uhr

Im Prinzip hat Paula recht. Nur: habt ihr eine mündliche Anhörung bekommen? Wirklich? Kann er das auch notfalls beweisen? Z.B. dadurch, dass GF + Personalreferent gemeinsam den BRV(!!!) die Anhörung mündlich überbracht haben.

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