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Beschluss zur Teilnahme an Grundlangenseminar TV-L

B
BRSB
Aug 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

in der letzten Sitzung, hatten wir einen Beschluss gefasst über die Entsendung zum Grundlagenseminar TV-L( §36 und §37). 1Ja Stimme 3enthaltungen (7er Gremium, 4 BRM waren anwesend)

Die Begründung der Kollegen war, es ist unnötig und etwas überzogen das 3BRM teilnehmen.

Meine Frage: können die 3BRM am Seminar teilnehmen? Ist der Beschluss wirksam? Oder sollte der Beschluss nochmals auf die Tagesordnung, bzw. neu, gefasst werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Community-Antworten (12)

B
BRHamburg

04.09.2019 um 10:41 Uhr

Also bei nur 1 Ja Stimme und 3 Enthaltungen dürfte der Beschluss abgelehnt worden sein. Es seiden es gab eine Negative Formulierung des Antrags. Enthaltungen werden als Negativ Stimmen gewertet.

K
kratzbürste

04.09.2019 um 11:14 Uhr

Das der AG sagt, dass es zu viele sind, kann man ja nachvollziehen - aber die Kollegen selbst ......

T
thradtke

04.09.2019 um 11:30 Uhr

Enthaltungen gibt es nicht bei BR-Beschlüssen. Eine Enthaltung ist keine Stimme für einen Antrag, also eine dagegen.

Aber eine Pflicht, sich mit dem BetrVG auseinanderzusetzen, gibt es. Wie das ohne Schulung gehen soll, ist mir vollkommen unklar. Es wäre wohl geschickt gewesen, die Abstimmung nicht ohne die durchgeführt zu haben, die sich schulen lassen möchten. Das kann man aber nachholen: Neuen Schulungstermin setzen und über diesen abstimmen lassen.

Was ist denn die Begründung der schulungsunwilligen Räte gewesen?

B
BRSB

04.09.2019 um 12:02 Uhr

@thradtke a) die kosten des Seminars, dafür müsse in anderen Abteilungen viel gearbeitet werden! b) das der Vorsitzende und die Stellv. teilnehmen kann man noch verstehen, aber noch eine zusätzliche Person ist zu viel.

T
thradtke

04.09.2019 um 12:23 Uhr

a) Mitwettbewerber gleicher Größe haben die gleichen Aufwendungen für ihren Betriebsrat zu tragen. Wenn die das schaffen, schafft ihr das auch.

b) ist überhaupt kein Argument. Das bedeutete ja, dass zwei Räte die Arbeit machen sollen und der Rest nur nickt oder mit dem Kopf schüttelt.

Zum schlechten Kenntnisstand passt euer Szenario mit den Enthaltungen. Ich glaube, so aufgestellt könnt ihr gar keine Arbeit im Sinne des BetrVG machen. Da muss man sich fragen, warum deine Kollegen sich überhaupt haben wählen lassen.

Wieso eigentlich nur vier Rate bei der Abstimmung? Wurde nicht aus Nachrückern nachgeladen? Wenn ja, ist der Beschluss sowieso nicht gültig wg. Verstoß gegen BetrVG. Oder fehlte der Rest unentschuldigt?

K
kratzbürste

04.09.2019 um 12:46 Uhr

Was hat denn der § 36 BetrVG damit zu tun? Du meinst wohl eher § 37 Abs. 6 BetrVG - oder?

Wenn es um einen Tarifvertrag geht, würde ich jemanden von der Gewerkschaft zur Sitzung einladen. Quasi als Inhouse-Schulung.

E
enigmathika

04.09.2019 um 12:49 Uhr

@thradtke

Es geht wohl nicht um ein Grundlagenseminar, sondern um ein spezielles zum Tarifvertrag. Anscheinend haben aber auch noch keine Grundlagenseminare stattgefunden.

B
BRSB

04.09.2019 um 13:15 Uhr

Kratzbürste: ja ich meinte §37 Abs. 6 BetrVG

thradtke: wir waren nur zu viert da alle anderen in Urlaub sind und das Ersatzmitglied auf Dienstreise.

P
Pickel

04.09.2019 um 16:34 Uhr

"Erstellt am 04.09.2019 um 10:23 Uhr von thradtke a) Mitwettbewerber gleicher Größe haben die gleichen Aufwendungen für ihren Betriebsrat zu tragen. Wenn die das schaffen, schafft ihr das auch."

Menschen wie du verkennen dass wir uns mittlerweile meist im globalen Wettbewerb befinden. Die wenigsten Länder leisten sich den Luxus Entscheidungen vorzugeben die keiner Kosten-Nutzen-Betrachtung standhalten können.

B
BRHamburg

04.09.2019 um 16:47 Uhr

Ich versteh die Diskussion hier gerade nicht. Der BR hat einen Beschluss zur Schulung von BR Mitgliedern NICHT ZUGESTIMM = die Schulung findet für diese Mitglieder nicht statt.

T
thradtke

04.09.2019 um 16:47 Uhr

"Erstellt am 04.09.2019 um 14:34 Uhr von Pickel" Zitat: Menschen wie du verkennen dass wir uns mittlerweile meist im globalen Wettbewerb befinden. Die wenigsten Länder leisten sich den Luxus Entscheidungen vorzugeben die keiner Kosten-Nutzen-Betrachtung standhalten können.

Bin kaum hier und bekomme schon eine Breitseite. Wow!

Im globalen Wettbewerb spielen noch ganz andere Unterschiede eine Rolle, so dass die Kosten für ein paar Schulungen hier eine noch geringere Bedeutung haben als im nationalen Vergleich.

Wenn ein paar tausend Euro für die Ausbildung das Zünglein an der Waage sind, ist das Unternehmen eh bald platt.

B
BRSB

05.08.2020 um 14:25 Uhr

Lösung: der BRV hatte die Schulung nochmal zur Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt. Alle BRM war wieder da, Antrag wurde zugestimmt.

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