Erstellt am 12.02.2008 um 16:02 Uhr von DonJohnson
Nee, wer sagt das? Da helfen nur Neuwahlen! Siehe §13 Abs. 2 Satz 2.
Ich denke, der sagt alles aus.
Erstellt am 12.02.2008 um 16:04 Uhr von DonJohnson
Wieviel AN seid ihr denn? §9 BetrVG bestimmt die Anzahl der BRM!
Erstellt am 12.02.2008 um 16:12 Uhr von MIA
Wir sind im Moment 55 MA.
Das teilte mir unser GBR Vorsitzender mit.
Wir waren ja ein 5er Gremium aber nachdem unser BRV seine Ämter alle Niedergelegt hat und die zwei Nachrücker ihr Amt nicht antreten wollen sagte der GBR auf Nachfrage dass ein 3er Gremium langen würde.
Wir könnten ja später neuwahlen machen,jetzt stehen erst Aufsichtsratswahlen an.
Gruß MIA
Erstellt am 12.02.2008 um 16:40 Uhr von w-j-l
MIA,
das Gesetz verlangt, dass der BR unverzüglich einen Wahlvorstand einsetzt. Allerdings kennt das Gesetz keine unmittelbare Sanktion, wenn er es nicht tut. Ebensowenig ist sanktioniert, wenn der eingesetzte WV nichts tut.
Falls ihr neu wählt, und es kommen keine 5 Kandidaten zusammen, dann kann auch ein verkleinerter BR gewählt werden, aber die Verkleinerung des bestehenden BR ist nicht möglich.
Allerdings ist der jetzige geschrumpfte BR unverändert im Amt, längstens bis zum 31.5.2010, und das im schlimmsten Falle auch mit nur noch einem BR-Mitglied.