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Anzahl der BR Mitglieder - aus einem 5 er BR einen 3 köpfigen BR machen?

M
MIA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, stimmt es wirklich dass wenn der BRV zurück getreten ist und die zwei Nachrücker ihr Amt nicht annehmen wollen,dass man dann so einfach aus einem 5 er BR einen 3 köpfigen machen kann? Also lt.GBR sollte ein 5er sein,muss aber nicht!?!

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

12.02.2008 um 17:02 Uhr

Nee, wer sagt das? Da helfen nur Neuwahlen! Siehe §13 Abs. 2 Satz 2.

Ich denke, der sagt alles aus.

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DonJohnson

12.02.2008 um 17:04 Uhr

Wieviel AN seid ihr denn? §9 BetrVG bestimmt die Anzahl der BRM!

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MIA

12.02.2008 um 17:12 Uhr

Wir sind im Moment 55 MA. Das teilte mir unser GBR Vorsitzender mit. Wir waren ja ein 5er Gremium aber nachdem unser BRV seine Ämter alle Niedergelegt hat und die zwei Nachrücker ihr Amt nicht antreten wollen sagte der GBR auf Nachfrage dass ein 3er Gremium langen würde. Wir könnten ja später neuwahlen machen,jetzt stehen erst Aufsichtsratswahlen an. Gruß MIA

W
w-j-l

12.02.2008 um 17:40 Uhr

MIA, das Gesetz verlangt, dass der BR unverzüglich einen Wahlvorstand einsetzt. Allerdings kennt das Gesetz keine unmittelbare Sanktion, wenn er es nicht tut. Ebensowenig ist sanktioniert, wenn der eingesetzte WV nichts tut.

Falls ihr neu wählt, und es kommen keine 5 Kandidaten zusammen, dann kann auch ein verkleinerter BR gewählt werden, aber die Verkleinerung des bestehenden BR ist nicht möglich. Allerdings ist der jetzige geschrumpfte BR unverändert im Amt, längstens bis zum 31.5.2010, und das im schlimmsten Falle auch mit nur noch einem BR-Mitglied.

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