Hallo,
ich brauche mal Hilfe,
also ein Kollege soll in der Probezeit gekündigt werden.
Anhörung erfolgte mit dem Fristende für heute. Jetzt hat die Personalabteilung die Kündigung
letzte Woche Donnerstag bereits ausgesprochen.
Ich schreibe jetzt zur Anhörung, das wir der Auffassung sind nicht Ordnungsgemäß angehört worden zu sein, da das Ende der Frist nicht abgewartet wurde.
Weiterhin äußern wir Bedenken wegen des Inhaltes. So deute ich BetrVG §102 Abs.1 RN 43 Däubler/ Kittner/Klebe 9. Auflage
Kann er für den Fall der Kündigung Klagen, wegen der Anhörung?