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Kündigung wärend der Probezeit mit Anhörungsfehler?

T
torstenxxx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich brauche mal Hilfe, also ein Kollege soll in der Probezeit gekündigt werden. Anhörung erfolgte mit dem Fristende für heute. Jetzt hat die Personalabteilung die Kündigung letzte Woche Donnerstag bereits ausgesprochen. Ich schreibe jetzt zur Anhörung, das wir der Auffassung sind nicht Ordnungsgemäß angehört worden zu sein, da das Ende der Frist nicht abgewartet wurde. Weiterhin äußern wir Bedenken wegen des Inhaltes. So deute ich BetrVG §102 Abs.1 RN 43 Däubler/ Kittner/Klebe 9. Auflage Kann er für den Fall der Kündigung Klagen, wegen der Anhörung?

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Community-Antworten (2)

BT
betriebliche trübung

12.02.2008 um 12:59 Uhr

das sollte dem rechtsanwalt des kollegen erzählt werden, der kann dann sehr gut abschätzen, ob eine kündigung sinnvoll ist oder nicht.

P
Petrus

12.02.2008 um 13:20 Uhr

@Torsten: Die Frage ist, bis wann die Probezeit geht. Denn was nützt es dem Kollegen, wenn er arbeitsgerichtlich die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 (1) BetrVG feststellen lässt, wenn dann der ArbGeb noch die nächste Probezeitkündigung nachschieben kann?

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