Kontrolle von Dienstplänen - Kann die Aufgabe an den ersten Nachrücker weitergegeben werden?
Hallo, die Monatsdienstpläne auf Station wurden bisher immer von einem Betriebsratsmitglied kontrolliert und genehmigt/bestätigt (bisher war immer einer von Station im Betriebsrat). Dieses Mal ist im Betriebsrat keiner von Station, nur der erste Nachrücker. Kann die Aufgabe an den ersten Nachrücker weitergegeben werden, da er in diesem Bereich arbeitet? MfG Susann
Noch eine Nachfrage Das heißt, wenn man weiterhin als Nachrücker einspringt (nicht fest den Platz einnimmt eines Betriebsratmitgliedes, da dieses ja nicht ausgeschieden ist) , darf man es nicht? Danke
Community-Antworten (1)
09.02.2008 um 21:38 Uhr
@Susan, ist der Nachrücker im Betriebsrat (also bereits aufgerückt)? Dann darf er es offiziell. Letztendlich obliegt die Prüfung und Feststellung auf ordnungsgemäße Erstellung dem gesamten Betriebsrat und nicht einem einzelnen Vertreter. D.h. der Betriebsrat fasst in seiner Gesamtheit einen Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit. Allerdings darf der Betriebsrat fachliche Hilfe in Anspruch nehmen (z.B. diesen Kollegen). Auch dieses erfordert einen vorherigen Beschluss des gesamten Betriebsrats.
Verwandte Themen
Dienstplan von einem Betriebsratsmitglied kontrolliert - Kann die Aufgabe an den ersten Nachrücker weitergegeben werden?
Bereits beantwortet. Hallo, die Monatsdienstpläne auf Station wurden bisher immer von einem Betriebsratsmitglied kontrolliert und genehmigt/bestätigt (bisher war immer einer von Station im Betriebsr
Nachrücken der komplizierten Art
Hallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
MA wehrt sich gegen Aufgaben aus ihrem Aufgabenbereich
Hallo liebe User, wir haben eine MA, die im Bereich "Finanzen/Personal" angestellt ist. Da sie sich überfordert fühlte, hat die vorherige GF ihr schon in der Vergangenheit Arbeiten abgenommen (z.B.
Mitbestimmung bei Dienstplänen, wenn es keine BV zu Dienstplänen gibt
Hi, wir haben Betriebsrat aber keinen Tarifvertrag und ich habe eine Frage zur Mitbestimmung bei Dienstplänen. Ich lese da so Sachen wie: Wenn der AG einen Dienstplan aufgestellt hat, dann hat er se
Betriebsratsitzung rechtmäßig!
Hallo zusammen, wir haben folgenden Fall: Unser Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern. Einen Vorsitzenden, einen stellvertretend Vorsitzender und ein ordentliches Mitglied. weitergibt es zwei Nachrüc