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Kontrolle von Dienstplänen - Kann die Aufgabe an den ersten Nachrücker weitergegeben werden?

S
Susann
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, die Monatsdienstpläne auf Station wurden bisher immer von einem Betriebsratsmitglied kontrolliert und genehmigt/bestätigt (bisher war immer einer von Station im Betriebsrat). Dieses Mal ist im Betriebsrat keiner von Station, nur der erste Nachrücker. Kann die Aufgabe an den ersten Nachrücker weitergegeben werden, da er in diesem Bereich arbeitet? MfG Susann

Noch eine Nachfrage Das heißt, wenn man weiterhin als Nachrücker einspringt (nicht fest den Platz einnimmt eines Betriebsratmitgliedes, da dieses ja nicht ausgeschieden ist) , darf man es nicht? Danke

12.17901

Community-Antworten (1)

M
Matze24

09.02.2008 um 21:38 Uhr

@Susan, ist der Nachrücker im Betriebsrat (also bereits aufgerückt)? Dann darf er es offiziell. Letztendlich obliegt die Prüfung und Feststellung auf ordnungsgemäße Erstellung dem gesamten Betriebsrat und nicht einem einzelnen Vertreter. D.h. der Betriebsrat fasst in seiner Gesamtheit einen Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit. Allerdings darf der Betriebsrat fachliche Hilfe in Anspruch nehmen (z.B. diesen Kollegen). Auch dieses erfordert einen vorherigen Beschluss des gesamten Betriebsrats.

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