Ich bin Nachrückmitglied und ein Betriebsratvollmitglied hat am 31.1.2008 oder schon früher gekündigt und die Firma verlassen. Ich bin, wenn alles nach rechten Dingen abläuft als Nachrücker nun Betriebsratsvollmitglied, was ich aber von den beiden "alteingesessenen" Betriebsratsmitgliedern noch nicht bestätigt bekommen habe, schriftlich oder so. Man muss dazu sagen der Betriebsratvorsitzende will seine Ruhe haben und das zweite Mitglied ist in der Geschäftsführung mit Prokura tätig.
Mein bestreben ist es auch mal "tacheles" zu Reden was aber von den Beiden ( einer will seine Ruhe haben , der Andere in der Geschäftsleitungschalten und walten)anscheinend nicht gewünscht wird, so werde ich anscheinend noch hingehalten. Ist diese vorgehensweise konform mit dem Gesetz und kann ein Mitglied der Geschäftsführung gleichzeitig im Betriebsrat sitzen ?????