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Nachrückmitglied wird Betriebsratsvollmitgliedschaft verweigert - was tun?

C
Coolman
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Nachrückmitglied und ein Betriebsratvollmitglied hat am 31.1.2008 oder schon früher gekündigt und die Firma verlassen. Ich bin, wenn alles nach rechten Dingen abläuft als Nachrücker nun Betriebsratsvollmitglied, was ich aber von den beiden "alteingesessenen" Betriebsratsmitgliedern noch nicht bestätigt bekommen habe, schriftlich oder so. Man muss dazu sagen der Betriebsratvorsitzende will seine Ruhe haben und das zweite Mitglied ist in der Geschäftsführung mit Prokura tätig. Mein bestreben ist es auch mal "tacheles" zu Reden was aber von den Beiden ( einer will seine Ruhe haben , der Andere in der Geschäftsleitungschalten und walten)anscheinend nicht gewünscht wird, so werde ich anscheinend noch hingehalten. Ist diese vorgehensweise konform mit dem Gesetz und kann ein Mitglied der Geschäftsführung gleichzeitig im Betriebsrat sitzen ?????

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Community-Antworten (17)

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Kölner

07.02.2008 um 21:08 Uhr

@Coolman Die anderen beiden müssen Dir nichts "bestätigen". Du solltest das ausgeschiedene Mitglied mal fragen, ob es das Mandat wirklich aufgegeben hat.

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Mona-Lisa

07.02.2008 um 21:19 Uhr

@Kölner, das wird das ganze Nachfragen nicht's nützen, der Kollege hat die Firma verlassen....... :-))

@Coolmann, du bist automatisch amtierendes Betriebsratsmitglied und würde den beiden Herren mal auf die Füsse treten, dass sie ihre Nase in den § § 25 BetrVG - II. Voraussetzungen des Nachrückens stecken sollen.

K
Kölner

07.02.2008 um 21:22 Uhr

@Mona-Lisa Tja. Dämlichkeit...

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DonJohnson

07.02.2008 um 21:23 Uhr

Ja, ich würde auch erst fragen, ob das dritte(?) BRM wirklich ausgeschieden ist, habe aber zusätzlich noch Probleme mit dem Teil, "und das zweite Mitglied ist in der Geschäftsführung mit Prokura" ist. Wenn dem so sei, hat er im BR nichts zu suchen, da nur Arbeitnehmer wählbar sind und der kein Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG Abs. 2 Satz 1 ist. Von daher sehe ich dich eh da drin!

C
Coolman

07.02.2008 um 21:28 Uhr

Das ausgeschiedene Betriebsratsmitglied befindet sich bei einen anderen Arbeitgeber und ist definitiv aus der Firma ausgeschieden.Was soll soll die Antwort ob er "sein Mandat wirklich aufgegeben hat" natürlich wenn er aus der Firma ausgeschieden ist oder ist dir ein Fall bekannt daß ein ausgeschiedenes Mitglied des BR von einer anderen Firma aus sein Mandat für die alte Firma ausübt.

K
Kölner

07.02.2008 um 21:30 Uhr

@Coolman Ich sagte es bereits: "Dämlichkeit"!

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Mona-Lisa

07.02.2008 um 21:33 Uhr

@Coolmann, klink Dich wieder ein, kann ja mal passieren... :-) Obergeil find ich die Vorstellung, dass der mit der Prokura den Stellvertreter mimt! Besteh auf dein Recht, dass du zu den Sitzungen eingeladen wirst. Mal ne Frage: Finden überhaupt welche statt?

D
DonJohnson

07.02.2008 um 21:34 Uhr

Auch ich muß mich für den Satz entschuldigen - habe die Antwort nicht gelesen, dass er nciht mehr in der Firma ist, habe zulange gebraucht, meinen Beitrag zu schreiben. Entschuldige bitte.

C
Coolman

07.02.2008 um 21:45 Uhr

Das zweite Mitglied war mal Betriebsratsvorsitzende hat aber durch die erhaltene Prokura während der BR Zeit den Betriebsratsvorsitz abgegeben und ist nun als Beisitzer im BR tätig, aber wie gesagt als Mitglied der Geschäftsleitung. Kann man denn zwei Herren dienen ?? Natürlich ist die Geschäftsleitung über die Aktivitäten des Betriebsrates voll informiert irgendwie sagt mir mein Menschenverstand daß es nicht so geht oder ???????

C
Coolman

07.02.2008 um 21:54 Uhr

Ich bin 700 km von der Firma entfernt wie soll ich da an BR Sitzungen Teilnehmen ???

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DonJohnson

07.02.2008 um 21:56 Uhr

Wird er wärend seiner Amtszeit Prokurist, muß er selbstverständlich sein Amt als BRM aufgeben - klare Sache. Sonst würden alle BRM Prokuristen - oder die Mehrheit - das wäre witzig.

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DonJohnson

07.02.2008 um 22:00 Uhr

um uns hier nicht alle doof sterben zu lassen, solltest du euern Betrieb näher erklären und deine Tätigkeit. Aber wenn du drauf bestehst dein Mandat auszuüben ist das kein Problem. An- und Abreise sind bezahlte Arbeitszeit. Dennoch mehr Infos wie auch Anzahl der MA usw wäre sinnvoll.

C
Coolman

07.02.2008 um 22:12 Uhr

Der Betrieb sitzt in Wuppertal und hat ca. 40-50 Mitarbeiter schwankt immer wieder, ich selbst bin Außendienstmitarbeiter mit Homeoffice von wo ich aus arbeite und meine Kunden besuche. Ansonsten komme ich vieleicht wenns hoch kommt zweimal im Jahr nach Wuppertal ( ca. 700km entfernt ) in die Firma ( so ne ungefähre Situation wie "der mit dem Wolf tanzt" )

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paula

07.02.2008 um 22:28 Uhr

@don johnson

"Wird er wärend seiner Amtszeit Prokurist, muß er selbstverständlich sein Amt als BRM aufgeben"

warum muss er das "selbstverständlich". Nicht jede Prokura führt dazu, dass man leitender Angestellter wird

siehe § 5 Abs. 3 Ziffer 2 BetrVG

Es gibt einge Firmen da sind z.B. viele MA der Personalabteilung mit Prokura ausgestattet. So kann man sehr einfach formsichere Kündigungen zeichnen.

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DonJohnson

07.02.2008 um 23:16 Uhr

Wir sprachen über §5 Namens Arbeitnehmer. Unter Abs. 3 Ziffer 2 steht: Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht nicht ausfrücklich etwas anderes bestimt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitende Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb (und jetzt die Ziffer) Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist, oder (und dann wird die Ziffer 3 interessant. Und damit dürfte ich Recht haben. Außerdem habe ich noch keinen mit Prokura gesehen, der nciht leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist. Ich schließe aber nciht aus, dass es sowas gibt. Ob es sich dann um einen AN nach BetrVG handelt, wäre dann in der Tat festzustellen.

P
paula

07.02.2008 um 23:38 Uhr

@don johnson

interessant ist folgender Halbsatz im Gesetz:

"und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist"

Es gibt viele Prokuristen, deren Prokura ist im Innenverhältnis derartig beschränkt, dass man daraus nichts herleiten kann.

Wie gesagt es gibt viele Firmen die haben einige Prokuristen und die sind noch lange nicht alle Leitende. Personaler oder Rechnungswesen. Auch im Privatbankenbereich gibt es da Unternehmen bei denen hat wahrscheinlich bald jeder 10. MA Prokura

Die Rechtsprechung ist sehr vorsichtig in diesem Bereich. Darum geben AG-Anwälte den Firmen auch immer den Tipp bei der Kündigung eines leitenden MA den BR höchstvorsorglich anzuhören. Und wenn man sich die Diskussion um Herrn Aust ansieht, wäre ich vorsichtig hier Pauschalaussagen zu geben

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DonJohnson

08.02.2008 um 00:04 Uhr

Ja, sicherlich hast du in dem Fall Recht, aber für mich hörte es sich so an, als wenn es ein 3er BR wäre, vielleicht habe ich nicht richtig nachgehakt. In der Konstellation eines kleinen oder relativ kleinenBetriebes denke ich aber, dass Prokurist automatisch leitend ist. gebe dir aber Recht, dass das genauer nachgesehen werden muß. Sorry, vielleicht habe ich nicht lange genug darüber nachgedacht und voreilige Schlüsse gezogen.

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