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Fristlose Kündigung - müssen wir einen Beschluß dazu machen oder reicht es wenn wir dies einfach so zur Kenntnis nehmen und unterzeichnen?

R
rika
Jan 2018 bearbeitet

wer kann mir sagen wie wir uns als BR verhalten müssen , bei uns in der Firma gibt es einen AN der seit dem 22.1.. unentschuldigt der Arbeit fernbleibt jeder Kontaktversuch ist gescheitert er hat bis zum heutigen Zeitraum daraufhin 3 Abmahnungen erhalten und soll jetzt die fristlose Kündigung bekommen . Wir als BR haben eine schriftliche Mitteilung von der Personalabteilung bekommen , müssen wir einen Beschluß dazu machen oder reicht es wenn wir dies einfach so zur Kenntnis nehmen und unterzeichnen??

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Community-Antworten (3)

W
Waschbär

07.02.2008 um 16:47 Uhr

@rika,

Die Moralische entscheidung müsst ihr selber treffen.

ihr könnt eine Stellungnahme abgeben und ihr könnt den betroffenen anhören.

ihr könnt aber auch gar nichts machen .

entscheiden müsst ihr.

D
DonJohnson

07.02.2008 um 17:21 Uhr

Tja, in meinem ersten Seminat (BRI) habe ich gelernt, dass ein BR niemals einer Kündigung zustimmt. Aber davon ab, war deine Frage ja eine andere. Ja, ihr müßt einen Beschluß fassen. Achtet so oder so auf die Einhaltung der dementsprechenden Modalitäten. Ihr müßt innerhalb von drei Tagen entscheiden. Vorher eine Sitzung machen und natürlich mit dem AN reden. Und jetzt spinne ich mal was herum: euer AN hat vielleicht Urlaub und ist zum Ski fahren. Der AG will ihn los werden und behauptet wärend seines Urlaubs, dass er unentschuldigt fehlt. Schickt ihm die besagten 3 Abmahnungen und will jetzt fristlos kündigen um ihn los zu sein. 2. Spinnerei: Der AN ist krank, liegt im Krankenhaus und hat von einem Bekannten die Krankmeldung bei euch abgeben lassen wollen, aber der Bekannte hat es verschlampt oder vergessen oder wie auch immer. 3. Spinnerei: Ich unterstelle dem AG nun mal keine potentielle Schuld, der AN sollte seinen Resturlaub nehmen sagte der Vorgesetzte und der AN macht das nun. Über die schriftlichen Abmahnungen hat er sich zwar gewundert, denkt aber an einen Scherz oder Versehen.

Das waren jetzt nur 3 Möglichkeiten, wo dem AN eigentlöich keine große Schuld trifft, könnte er dann entlassen werden? Bei so einer wichtigen Sache ohne Bedenken gegen einer außerordentlichen Kündigung auszusprechen finde ich schon etwas fahrlässig. Und noch eine Frage, selbst wenn der AN "schuldig im Sinne der Anklage" ist, sind alle milderen Mittel ausgeschöpft?

Das nur zur Überlegung.

Noch einmal, ich denke ohne mit dem AN gesprochen zu haben, könnt ihr ihn nicht hängen lassen. Das ist meine Meinung!!!

DAH
Der alte Heini

07.02.2008 um 22:17 Uhr

Die Beispiele von Don Johnson sind zwar unwahrscheinlich aber ähnliches habe ich vor einigen Jahren erlebt. Ein Mitarbeiter aus Dortmund zieht in eine andere ca. 350 Km entfernten Stadt. Der Kollege war allein stehend und hatte keine näheren Verwandten. Plötzlich war der Kollege wie vom Erdboden verschwunden. Anrufe und Anschreiben blieben unbeantwortet. Mehrfach fuhren Kollegen zu seiner Wohnung, ohne erfolg. Das ging ca.: 5 Wochen so. Bis nun wieder ein befreundeter Kollege zu der Wohnung des Kollegen fuhr und sah das sich im Briefkasten einige Briefe befanden. Der Freund brach den Briefkasten auf und fand ein Brief eines Krankenhauses in Dortmund. Der Freund öffnete den Brief. In diesen Brief, der ja 3,5 Wochen alt war, informiert das Krankenhaus den AG des Verschollenen, dass dieser dort seit dem xxx bis auf weiteres stationär Aufgenommen ist. Der Brief sollte an die Adresse des AG, wurde aber vom Krankenhaus an die Adresse des Verschollenen geschickt.

Hört sich unwahrscheinlich an, aber man sieht, alles ist möglich.

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