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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz nach Mutterschutz in der Probezeit?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegas, eine Kollegin, derzeit noch in der Probezeit, ist schwanger. Schützt der Kündigungsschutz für Schwangere, sofern man es dem Unternehmen mitteilt, auch vor einer begründungslosen Kündigung zum Ende der Probezeit?

Oder kann die Angabe der Schwangerschaft gerade dazu führen dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird?

Und wie immer...wo stehts geschrieben oder welche Gerihctsentscheidungen gibts?

Und auch wie immer.....danke vorab :-)

5.02003

Community-Antworten (3)

W
Werner

06.02.2008 um 15:27 Uhr

Moin betriebsratten, hier nur der erste Satz: § 9 MuSchG Kündigungsverbot Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

M
Mona-Lisa

06.02.2008 um 15:39 Uhr

@betriebsratten, wie Werner schon sagt, bis 4 Monate nach der Entbindung kann sie nicht gekündigt werden. Anders würde es aussehen, wenn die Kollegin einen befristeten Vertrag hätte. Der würde garantiert nicht verlängert, geschweige denn in ein unbefristetes Verhältnis geändert werden............ 

P
paula

07.02.2008 um 23:09 Uhr

hat die MA wirklich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit oder ist es ein befristetes Probearbeitsverhältnis. In der 2. Variante hat der AG mehr Möglichkeiten.

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