hallo Forum,
ich bin relativ neu im Betriebsrat (knapp 2 Jahre)
bei uns soll eine Firmenkreditkarte zur Abrechnung von z.B.: Leihwagen, Hotelunterkünften etc. eingeführt und den MAs zur Verfügung gestellt werden. Abgerechnet wird über das Privatkonto des /der Mitarbeiter(in) . Kostenerstattung durch die Firma erfolgt über Reisekostenabrechnungen. Die private Nutzung der Karte ist erlaubt.
Ich denke das fällt unter "Ordnung im Betrieb und Verhalten im Betrieb" §87 (1) 1. und ist damit mitbestimmungspflichtig. Stimmt das ?
Da ich ausserdem Bedenken habe, was Haftung für "Dienstkosten" und Datenschutz bei privater Nutzung angeht, schwebt mir eine BV zum Thema vor. Hat jemand mit so einer BV Erfahrung ?
Danke und Gruss
br4tp