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Beschäftigungsanspruch nach Beendigung der Lehre - nur bei Tarifvertrag, oder auch nach dem Gesetz?

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Team, hier meine Frage. Wie sieht es aus, wenn ein Azubi seine Lehre beendet hat. Hat er Anspruch auf Weiterbeschäftigung nur bei Tarifvertrag, oder auch nach dem Gesetz? 2. Wie verhält es sich, wenn er anschließend zu BUND eingezogen wird und der Einberufungstermin schon fest steht? Danke für Eure Antworten und Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

06.02.2008 um 11:55 Uhr

@Hetti, einen gesetzlichen Anspruch (BetrVG) ergibt sich nur für JAV - Mitglieder. Möglich wäre bei euch auch, dass ein TV dazu was sagt, oder auch eine Betriebsvereinbarung, die (meistens befristet) gelten könnte. Aber einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Es gibt genügend Betrieb, die ihre Auszubildenden grundsätzlich nicht übernehmen.

W
Waschbär

06.02.2008 um 12:04 Uhr

@Hetti,

nö,leider nicht ausser bei JAV oder bei weiterbeschäftigung ohne absprache oder wenn der chef oder der ausbilder sagt nun du Arbeitest hinterher weiter... aber das müssten die männers dann aus der eigenen Tasche zahlen .-)

T oll E s A rbeiteten M enschen

.-)

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