ich habe Kollegen die arbeiten in der Tagschicht von Sonntag - Donnerstag, Freitag und Samstag (frei, Wochenende quasi) das ganze Jahr über. Greift hier der § 11 ArbZG auch noch?
§10 ArbZG wird eingeschränkt durch §11 ArbZG, hier wird für bestimmte Branchen die Möglichkeit eingeräumt mittels Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Zahl der arbeitsfreien Sonntage bis auf 10 zu reduzieren.
Erstellt am 29.08.2019 um 08:13 Uhr von darkmessiah