Kündigung rechtswirksam
Hallo habe heute meine Kündigung erhalten Im schreiben steht das Datum von gestern 27.8 Im Arbeitsvertrag steht eine 14 tätige Kündigungsfrist Ist die Kündigung rechtens Wohl bemerkt ich arbeiten nur Montag bis Freitag LG martina
Community-Antworten (3)
28.08.2019 um 22:05 Uhr
Wenn ich mir Deine Angaben so ansehe ... Es kann sein, muss aber nicht.
Mal ganz ehrlich; es fehlt an allen Infos und meine Glaskugel ist in der Werkstatt.
28.08.2019 um 23:32 Uhr
Das Datum von gestern ist doch vermutlich nur das Ausstellungsdatum, oder? Steht da, zu WANN Sie gekündigt wurden?
29.08.2019 um 09:44 Uhr
Das BGB sieht in § 622 nach Beendigung der Probezeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor. Kürzere Fristen sind einzelvertraglich nicht vereinbar und ich kenne keinen Tarifvertrag der eine kürzere Frist vorsieht. Ausnahmen gibt es nur für Saisonbetriebe und natürlich in der Probezeit. Hier kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Kündigung nachweislich zugestellt wurde, das Datum an dem sie geschrieben wurde ist unerheblich.
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