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Einschüchterung von BR-Mitgliedern

DB
Der Biber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Mitglied unseres BR wird permanent von unserem Geschäftsstellenleiter eingeschüchtert. Sie arbeitet an der Kasse, und er hat ihr schon öfter damit gedroht das es ja Kassendifferenzen geben könnte, wenn der Betriebsrat so weitermacht (wir versuchen unsere Rechte ein bischen energischer als früher durchzusetzen), und dann eine Abmahnung - dann noch mal, und dann käme halt die Kündigung.

Das macht er immer nur wenn niemend dabei ist. Was können wir dagegen unternehmen, so nach und nach hat er nämlich damit Erfolg?

4.21104

Community-Antworten (4)

S
Sternburg

05.02.2008 um 13:58 Uhr

Der AG hat für den reibungslosen Arbeitsablauf zu sorgen, wenn das BR-Mitglied seiner BR-Tätigkeit nachgeht.

Er kann Abmahnungen schreiben so viel er will - er kann das BR-Mitglied nicht ordentlich kündigen. Punkt.

DB
Der Biber

05.02.2008 um 14:12 Uhr

@Sternburg

Ich glaube ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, es geht darum das wir als BR damit aufhören sollen das Unternehmen zu "sabotieren" (O-Ton GF) indem wir versuchen unsere Rechte als Betriebsrat durchzusetzen. Und indem er mit Repressalien droht macht er dieses BR-Mitglied natürchlich mit der Zeit mürbe.

Die Frage ist: was kann man als BR dagegen tun wenn ein Vorgesetzter versucht jemanden auf diese Art und Weise mundtot zu machen?

D
DonJohnson

05.02.2008 um 14:24 Uhr

Na, Sachen gibt es...

Wie Sternburg schon sagte, kann er Abmahnen so viel er will - er kann Gremiumsmitglieder nur nach §103 Kündigen. Wenn ich das richtig verstehe, bedroht er Gremiumsmitglieder und stört oder behindert eure Arbeit als Gremium. Vielleicht solltet ihr ihn darauf hinweisen, dass er sich strafbar macht nach §119 BetrVG. Da steht unter Abs. 1: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen wird bestraft, wer (jetzt Satz 2) die Tätigkeit des Betriebsrates ..... behindert oder stört." Diesen § solltet ihr der GL mal zeigen und unmißverständlich machen, dass ihr bereit seid, zu kämpfen.

Viel Erfolg

P
Petrus

05.02.2008 um 14:29 Uhr

"Der BR hat in der letzten Zeit wiederholt Beschwerden nach $85 BetrVG wegen Mobbings entgegennehmen müssen. Das Gremium sieht es daher gemäß §37 (6) BetrVG als dringend erforderlich an, dass die BR-Mitglieder Kenntnisse zu diesem Themengebiet erwerben. Daher hat der BR in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BR A, B und C zur Schulung 'Bossing in der Firma - das kann der BR tun' zu entsenden. Die Kosten trägt gemäß $ 40 der Arbeitgeber."

Und die Frage ist dann, wo ich das Seminar einreiche... Ist denn der Geschäftsstellenleiter Arbeitgeber? Oder ist die Geschäftsführung zuständig? Nicht nur für die Korrespondenz, sondern auch als Ansprechpartner nach § 74 BetrVG... Und wenn die nach dem Grund fragen: Könnt ihr mit Herrn XY noch vertrauensvoll zusammenarbeiten? (§2(1))

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