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BR Vors; AG verlangt die Lage der BR Arbeit in die Freizeit zu legen - Was ist zu tun, wer ist einzuschalten?

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,wir sind im Betrieb 92 Mitarbeiter ,unser BR Vors. ist ausgeschieden,der neue Vors.will seine BR Arbeit ca. 2 Std / Woche zudem Sprechstunden für Früh und Spätschicht ca. 2 Std/Woche in seiner Arbeitszeit erledigen.Der AG verlangt die Lage der BR Arbeit in die Freizeit,der BR Vors. soll ohne Rücksicht auf seine Stellung wie gewohnt seine betriebliche Arbeit ausführen.Weiter ignoriert der AG das BetrVG und besteht auf seinem Willen.Was ist zu tun-wer ist einzuschalten?

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Community-Antworten (3)

W
Werner

26.06.2008 um 12:26 Uhr

Ab zur Gewerkschaft oder zum RA-Arbeitsrecht.

M
Mona-Lisa

26.06.2008 um 12:35 Uhr

@Monti, das würde eurem BigMufti wohl so gefallen........ Betriebsratsarbeit hat Vorrang, nicht umsonst gibt es ein BetrVG, an das sich auch euer Brötchengeber zu halten hat!

"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist." §37 BetrVG (2)

Macht ihn (nochmal?) darauf aufmerksam - mit dem Hinweis, ansonsten rechtliche Hilfe zur Durchsetzung eurer Rechte in Anspruch zu nehmen (das darf er dann auch noch bezahlen) und meldet euch zur BR-Arbeit ab, egal wie er reagiert! Aber an einer Grundlagenschulung scheint ihr alle noch nicht teilgenommen zu haben...

K
klinik

26.06.2008 um 12:40 Uhr

@Monti,

auf die nächste Tagesordnung den Punkt setzen "Behinderung der BR-Arbeit" nach § 23 BetrVG. Beschlussfassung mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Ganz schnell wie schon gesagt die gewerkschaft informieren.

Solltet Ihr Fragen haben inwieweit ihr euren AG wegen der Behinderung der Betriebsratsarbeit dran bekommen könnt, informiert euch vorab bei einem Anwalt, dem Ihr vertraut wie die inhaltlich korrekte Beschlussfassung aussehen muss.

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