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Redeverbot im Betrieb

K
kontroletti
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite in einer Ausgangskontrolle. Hier werden Teile meist visuell auf Fehler überprüft. Nun kommt es manchmal schon vor, dass in unserer Abteilung ein Fehler bei der 100% Kontrolle nicht entdeckt wird. Ist aber glaub ich ganz normal. Null-Fehler Quote ist ein Traum... Jetzt möchte der Abteilungsleiter das reden am Arbeitsplatz verbieten um die Konzentration zu erhöhen. Es wird sogar schon von Abmahnung gesprochen... Ist das rechtens?? (Anmerkung: Ganz "normale" Firma. Kein Strafvollzug und keine Sklavenhaltung)

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Community-Antworten (3)

P
pit47

05.02.2008 um 09:40 Uhr

Hallo kontroletti, dieses Verbot ist ein Verstoß gegen Artikel 5 (Recht der freien Meinungsäußerung) des Grundgesetzes.

S
Sternburg

05.02.2008 um 10:27 Uhr

Ich würde da auch noch den § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hinzuziehen:

"Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern."

B
betriebsratten

05.02.2008 um 11:10 Uhr

Und noch mal obendrauf

"13 Ob das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten betroffen ist, beurteilt sich nicht nach den subjektiven Vorstellungen, die den Arbeitgeber zu einer Maßnahme bewogen haben (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 22/ 94 - BAGE 78, 224, 228 f.). Entscheidend ist der jeweilige objektive Regelungszweck. Dieser bestimmt sich nach dem Inhalt der Maßnahme sowie nach der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens. Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, so kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt.

http://lexetius.com/2002,1677

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