Erstellt am 04.02.2008 um 17:33 Uhr von Mona-Lisa
@yo-yoki,
woher willst du wissen, dass eure Liste die einzige ist?
Erstellt am 04.02.2008 um 17:39 Uhr von yo-yoki
es gibt noch mehr listen.
wollte nur wissen ob aufgrund der zu geringen kandidatenanzahl (es sollen ja mind. doppelt so viele sein wie mitglieder
gewählt werden können) es sein kann, daß unsere liste nicht zur wahl zugelassen wird.
Erstellt am 04.02.2008 um 17:48 Uhr von Mona-Lisa
@yo-yoki,
nein, die Liste wird vom Wahlvorstand (wenn alle Formalitäten erfüllt sind) zugelassen.
Du könntest auch eine Liste mit z.B nur 2 Kandidaten abgeben!
Insgesamt, alle Listen zusammen "sollen" doppelte soviel Kandidaten vorweisen, als Betriebsräte benötigt werden. Die weiteren "15", die dann übrig bleiben, sind dann die Ersatzmitglieder.
Meistens zeigt die Erfahrung, dass nach der Wahl Betriebsräte abspringen, bzw. die Wahl nicht annehmen, oder während der Amtzeit zurücktreten. Wenn dann "zuwenig" Ersatz vorhanden ist, kann's dann - auf 4 Jahre gesehen - mal ganz schnell eng werden.
Erstellt am 04.02.2008 um 18:00 Uhr von yo-yoki
dann ist das aber ein bißchen falsch formuliert worden:
"2) Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind."
sollte es nicht besser heißen:
"die summe aller vorschlagslisten ...."?
Erstellt am 04.02.2008 um 18:09 Uhr von Mona-Lisa
@yo-yoki,
ja, so steht's geschrieben, aber da steht auch "soll", nicht "muss"!