Vorschlagsliste/ Anzahl der Kandidaten - soll oder muss?
In unserem Betrieb werden 15 Betriebsratsmitglieder gewählt. laut §6/2 der Wahlordung sollen mind. doppelt so viele Kandidaten auf der Vorschlagsliste stehen als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. In unserem Fall sollten es dann mind. 30 sein. Wir bekommen aber nur 10 zusammen (genügend Stützunterschriften haben wir!) Kann die Liste nun zur Wahl nicht zugelassen werden?
Community-Antworten (5)
04.02.2008 um 18:33 Uhr
@yo-yoki, woher willst du wissen, dass eure Liste die einzige ist?
04.02.2008 um 18:39 Uhr
es gibt noch mehr listen. wollte nur wissen ob aufgrund der zu geringen kandidatenanzahl (es sollen ja mind. doppelt so viele sein wie mitglieder gewählt werden können) es sein kann, daß unsere liste nicht zur wahl zugelassen wird.
04.02.2008 um 18:48 Uhr
@yo-yoki, nein, die Liste wird vom Wahlvorstand (wenn alle Formalitäten erfüllt sind) zugelassen. Du könntest auch eine Liste mit z.B nur 2 Kandidaten abgeben! Insgesamt, alle Listen zusammen "sollen" doppelte soviel Kandidaten vorweisen, als Betriebsräte benötigt werden. Die weiteren "15", die dann übrig bleiben, sind dann die Ersatzmitglieder. Meistens zeigt die Erfahrung, dass nach der Wahl Betriebsräte abspringen, bzw. die Wahl nicht annehmen, oder während der Amtzeit zurücktreten. Wenn dann "zuwenig" Ersatz vorhanden ist, kann's dann - auf 4 Jahre gesehen - mal ganz schnell eng werden.
04.02.2008 um 19:00 Uhr
dann ist das aber ein bißchen falsch formuliert worden:
"2) Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind."
sollte es nicht besser heißen: "die summe aller vorschlagslisten ...."?
04.02.2008 um 19:09 Uhr
@yo-yoki, ja, so steht's geschrieben, aber da steht auch "soll", nicht "muss"!
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