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Matrixorganisation Information übergreifend gültig nach EU-DSGVO

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emstein
Sep 2019 bearbeitet

Hallo Alle, bei uns wird die Umorganisation nach Produkten-Linienerfolgen mit der Bereitstellung an Resourcen von den Fachabteilungen, IT-Bereichen, Logistik u.a. Frage: Ist es mit EU-DSGVO vereinbar, dass ein Resourcenmanager der Fachabteilung z.B Software über das gesamte Produkt einsehen kann, welcher Mitarbeiter aus anderen Fachabteilungen z.B. Hardware oder Einkauf in welcher Art und Weise am Produkt mitarbeitet?

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Community-Antworten (8)

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kratzbürste

27.08.2019 um 12:15 Uhr

Eher nicht. Was steht denn in eurer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema.

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rtjum

27.08.2019 um 12:24 Uhr

Zitat emstein "bei uns wird die Umorganisation nach Produkten-Linienerfolgen mit der Bereitstellung an Resourcen von den Fachabteilungen, IT-Bereichen, Logistik u.a."

bitte vollende den Satz doch mal, dann können wir die Frage auch besser verstehen/beantworten

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Pjöööng

27.08.2019 um 13:39 Uhr

Bei solch einer oberflächlichen Beschreibung kannst Du jede Antwort bekommen.

Grundsätzlich gilt: Zugriff auf personenbezogene Daten hat nur derjenige zu bekommen der daran auch ein berechtigtes Interesse hat. Jetzt müsste man also wissen zu welchem Zweck dieser Ressourcen-Manager Zugriff auf diese Daten bekommt.

P
paula

27.08.2019 um 14:53 Uhr

"Zugriff auf personenbezogene Daten hat nur derjenige zu bekommen der daran auch ein berechtigtes Interesse hat." die DSGVO schreibt keine Organisationsform vor und wird die Matrix nicht hindern. Aber auch in einer solchen Matrixorganisation ist stets die Frage zu stellen, ob es eine Zweckbindung für den Zugriff gibt

P
Pjöööng

27.08.2019 um 15:38 Uhr

Eine Zweckbindung MUSS ES IMMER geben, sonst ist die Speicherung per se unzulässig.

P
paula

27.08.2019 um 16:21 Uhr

das stelle ich ja nicht in Abrede....

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emstein

29.08.2019 um 11:56 Uhr

Hallo Alle, also der Resourcenmanager ist nur für ein Team oder Gruppe verantwortlich. Meiner Ansicht nach gibt es keine Berechtigung zu erfahren, wer von anderen Teams im Projekt mitarbeitet. Diese Berechtigung würde ich der Projektleitung zugestehen. Konkret hat der Software Resource Manager nicht zu erfahren, ob ich als Hardware-Entwickler für das Projekt im Labor Messtätigkeiten ausführe oder am Büroplatz den Schaltplan aufbaue.

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emstein

23.09.2019 um 16:38 Uhr

Antrag wurde abgelehnt, da Zweck "Projektübersicht" für einen Resource-Manager zur genüge und nicht allumfänglich benötigt wird.

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