Schwerbehinderte im Betrieb - Brauchen wir einen Schwerbehinderten Beauftragten?
Wir haben mehrere Schwerbehinderte in unserer Einrichtung, davon zwei mit 70 + 80 %. Brauchen wir einen Schwerbehinderten Beauftragten. Wenn ja, was müssen wir tun. Ansonsten benötigen diese Personen eine besondere Begleitung?
Community-Antworten (2)
03.02.2008 um 20:48 Uhr
@Anibroe was heißt mehrere? Mehr als 5?
§§ 93 ff. im 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Gibt es in einem Betrieb mindestens fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer, so dürft ihr eine Schwerbehindertenvertretung wählen.
04.02.2008 um 18:02 Uhr
Genaueres zur Begleitung erklärt euch das sogenannte Integrationsamt (steht meines Wissens nach im Telefonbuch).
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