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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag von Betriebsratmitgliedern?

BL
Bruce Lee
Jan 2018 bearbeitet

Danke für die schnelle Antwort.

Hintergrund der Frageist nämlich: In unserem Betrieb stehen im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen Abgruppierungen an. der dickste Brocken dabei bin allerdings ich. Unser GL ließ mir von unserer BRV ausrichten, er wäre in meinem Fall bereit eine höhere Abfindung zu zahlen, wenn ich die Firma verlasse. Da unser Gremium aber noch 2 Jahre Amtszeit hat plus nachwirkenden Kündigungsschutz hat meine ich gelesen zu haben, daß mir bei Zustimmung meinerseits zu einem Aufhebungsvertrag eine Sperre von 12 Monaten droht.

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Community-Antworten (3)

DAH
Der alte Heini

03.02.2008 um 16:26 Uhr

Wenn ein Betriebsratsmitglied mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt, dürfte die Agentur für Armut Sperrzeiten verhängen. Stellt der Betroffene bei der AfA einen Antrag auf Leistung wird auch nach Zugehörigkeit im BR gefragt.

Nur unter ganz speziellen Voraussetzungen bleibt eine Aufhebungsvertrag zwischen AG und AN bei der Beantragung von Arbeitslosengeld folgenlos. Deshalb sollte bei so einem Vorhaben immer ein Fachanwalt zugezogen werden.

DAH
Der alte Heini

03.02.2008 um 19:31 Uhr

Bruce Lee Wenn der AG bereit ist eine höhere Abfindung zu zahlen, dann solltest Du mit im Absprechen, dass Du dir auf seine Kosten entsprechende Beratung bei einem unabhängigen Fachanwalt holen kannst. Sicherlich findet ein Fachmann einen Weg mit dem man Sperrzeiten umgehen kann. O.g. kann ich nur empfehlen, da bei deinem Vorhaben Erhebliches auf dem Spiel steht.

BL
Bruce Lee

03.02.2008 um 19:55 Uhr

Eigentlich möchte ich das Unternehmen gar nicht verlassen. Ich sehe halt nur die Gefahr, daß ich zwar bei Nichtzustimmung einer Änderungskündigung und der damit verbundenen Klage oder Annahme unter Vorbehalt in meiner Position als Teamleiter fü Frische-Bereiche eines grossen SB-Warenhauses nach (wahrscheinlich) gewonnenen Prozess vor dem Arbeitsgericht so viel Angriffsfläche biete, dass es in den kommenden Jahren Abmahnungen nur so hagelt. Zumal aufgrund von Personalreduzierungen in den vergangenen Jahren die einzelnen Abteilungen schon jetzt so ausgedünnt sind, dass die anfallende Arbeit gar nicht mehr zu bewältigen ist.

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