BR- Vorsitzender geht in Rente - Kann er dann weiter machen wenn er einen 400,00 € Job bei der gleichen Fa. macht?
Hallo, wie ist eswenn ein BRV in Rente geht. Kann er dann weiter machen wenn er einen 400,00 € Job bei der gleichen Fa. macht
Community-Antworten (7)
31.01.2008 um 20:58 Uhr
@rüdiger55, lt. §5 BetrVG ist er Arbeitnehmer und damit auch berechtigt sein Amt fortzuführen. Nur, warum sollte der AG ihn weiter beschäftigen, wenn er doch die meiste Zeit mit Betriebsratstätigkeit verbringt? Der BRV wäre nicht mehr unangreifbar, schnell im Interessenkonflikt und damit nicht mehr unabhängig. Hier scheint eine genaue Interessenabwägung nötig.
31.01.2008 um 22:15 Uhr
@rüdiger55 Klassischer Fall von "Berufs-BR"! Er kann ja gerne BRM bleiben, einen anderen BRV sollte man vielleicht dennoch wählen...
31.01.2008 um 22:20 Uhr
Matze24, das ist doch ideal für den AG. Er bekommt für 400 Euro einen BRV. Das hätte ihn davor bei Freistellung oder voller Arbeitsbefreiung nach §37 BetrVG mehr gekostet.
01.02.2008 um 15:30 Uhr
Hallo Rüdiger,
grundsätzlich darf er weiter machen lt. BetrVG Kommentar 10 Ausg.DKK) §8 RN.19, man sollte sicherlich darüber Nachdenken warum ein AG. einen BRV. der für die Koll. gearbeitet hat noch weiter beschäftigt ???
Im allg. ist der AG froh wenn der BR weg ist
01.02.2008 um 15:43 Uhr
Andreas_5, Du hast meinen Beitrag nicht verstanden, oder?
Es geht dem AG u.U. nicht um die Vertretung seiner Interessen durch den BRV im BR, sondern möglicherweise um banale Kostenrechnung.
04.02.2008 um 16:54 Uhr
Hallo Rüdiger 55,
deine frage "Hallo, wie ist eswenn ein BRV in Rente geht. Kann er dann weiter machen wenn er einen 400,00 € Job bei der gleichen Fa. macht"
habe ich schon verstanden und bin deshalb der Meinung wenn ein AG alles von seinem alten BRV bekommen hat wird er ihn natürlich auch weiter beschäftigen und das ganze für noch weniger Geld (400€-Basis) ist doch logisch oder?
05.02.2008 um 12:39 Uhr
Also so manche Aussage verstehe ich jetzt nicht so ganz. Vielleicht hat ja aber auch mal einer im BR mitgerechnet und sich gedacht, wenn Neuwahlen, weil keine Nachrücker da, kommt uns auf den Betrag x. Wenn der BRV bis zur turnuswahl weitermacht kommen wir auf betrag y(
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