Tarifverletzung
Was sagen die alten Hasen. Betrieb hat Abteilungen in eine GmbH ausgegliedert.100 % Tochter des Unternehmens. Dort sind jetzt betriebsbedingt MA entlassen worden. Dieselben MA sollen jetzt wider eingestellt werden, allerdings außertariflich. In der fast selben Tätigkeit. Prima Masche oder? Wir meinen Tarif ist auch da anzuwenden. Was meint Ihr? Es gibt einen Gesamtbetriebsrat und die MA wurden in der GmbH auch bisher nach gültigen Tarif eingestuft. Nur will mann die Alten Neuen Mitarbeiter außertariflich einstufen.
AG meint Tarif ist da nicht anzuwenden.
Community-Antworten (3)
13.08.2012 um 15:31 Uhr
Betrieb hat Abteilungen in eine GmbH ausgegliedert.100 % Tochter = Teilbetriebsübergang = § 613a BGB
Informationen zum Thema Betriebsübergang http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html
Welche rechtlichen Folgen hat ein Betriebsübergang für den Einzelarbeitsvertrag? http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html#tocitem6
Weiter, sollte ihr hier die Gewerkschaft einbinden! Der BR des neuen Betriebes sollte sich Rat und Hilfe holen.
13.08.2012 um 17:28 Uhr
wie ist denn der zeitliche Ablauf (gewesen). Ist die Ausgliederung schon länger her? Wie war das mit der Entlassung - hat da schon ein K-Schutzprozeß stattgefunden? Oder läuft das jetzt alles nacheinander ab.
Gibt es in der Tochter einen eigenen BR?
14.08.2012 um 10:18 Uhr
Dort sind jetzt betriebsbedingt MA entlassen worden. Dieselben MA sollen jetzt wider eingestellt werden, allerdings außertariflich.
Das Problem an DER Sache: Betriebsbedingte Kündigungen sind nur zulässig, wenn eine unternehmerische Entscheidung getroffen wurde, ein geringeres Auftragsvolumen mit weniger Arbeitnehmern zu bewältigen. Andere Gründe, insbesondere eine "wirtschaftliche Lage" sind keine Gründe im Sinne des KSchG. Wenn allerdings die unternehmerische Entscheidung auf wirtschaftlicher Basis getroffen wurde, z.B. weil ein Großauftrag geplatzt ist, dann ist das (leider) OK. Davon hängt erstmal ab ob die Kündigungen wirksam ausgesprochen wurden (im KSchP zu klären). Wenn dann die Kündigungen wirksam geworden sind UND sich UNERWARTET die Lage derart ändert, dass die Firma die unternehmerische Entscheidung trifft doch wieder mehr zu produzieren, dann kann sie die AN auch wieder einstellen. Und da das ein Neuvertrag ist geht das auch zu ganz anderen Bedingungen. Und das ist leider auch OK. Das geht nur dann nicht, wenn zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung die zweite VORHERSEHBAR war. Denn dann war sie eben nicht zu dem Zweck erfolgt jemals weniger zu produzieren sondern eben nur zum Zweck einen Kündigungsgrund zu haben vorgeschoben gewesen. Das zu beweisen ist aber so eine Sache..... Wenn es beweisbar wäre, könnte es sein, dass mit einer Minimalchance die Kündigungen rückwirkend für unwirksam erklärt werden bzw. zumindest der AG die AN zu den alten Bedingungen wieder einstellen muss.
BTW: Man nennt das nicht "außertariflich" sondern "OT", "ohne Tarif". Kleiner aber feiner Unterschied. Außertariflich sind nur MA die ein so hohes Einkommen erhalten dass sie deswegen aus der Tarifschiene herausfallen.
die MA wurden in der GmbH auch bisher nach gültigen Tarif eingestuft. Nur will mann die Alten Neuen Mitarbeiter außertariflich einstufen.
Tja, hier kommt möglicherweise der Knackpunkt, warum der AG die AN doch wieder im Tarif einstellen müsste - aber hier kommt es auf Details an!
Es gibt ein Urteil (hab ich allerdings auf die Schnelle nicht zur Hand), in dem festgestellt wurde, dass ein Unternehmen, das ALLE Arbeitnehmer FREIWILLIG nach Tarif bezahlt, nicht einzelne Arbeitnehmer von dieser Regel ausschließen kann, also dann wirklich ALLE nach Tarif bezahlen muss. Der Haken an der Sache: Wenn alle AN nur deshalb nach Tarif bezahlt wurden, weil der TV im Rahmen des Betriebsübergangs in die Arbeitsvertäge der AN übergegangen ist, dann zahlt der AG das nicht "freiwillig". Und dann kann ihn auch niemand dazu zwingen weiterhin alle nach TV zu bezahlen. Nur wenn zwischenzeitlich andere AN eingestellt wurden und diese auch alle nach TV bezahlt wurden, dann hat der AG das freiwillig getan, und dann müsste er auch daran festhalten.
Im Übrigen: Niemand hindert die AN daran in die GEW einzutreten und dann für einen TV zu streiken. Es liegt allein in der Hand der AN dies zu erreichen...... Wenn sie das nicht wollen, dann eben nicht. Jeder ist seines eigenen Glückes schmied. Und auch niemand hindert die AN daran nur dann wieder zu kommen wenn sie zu den alten Bedingungen eingestellt werden. Das müssen sie selbst wissen ob sie das wollen.