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Stellenbeschreibung - was kann dem Stelleninhaber passieren wenn er/sie diese nicht unterschreibt?

T
Tiger40
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

muss ein Stelleninhaber eine Stellenbeschreibung unterschreiben um sein Einverständnis dazu zu geben oder dient die Unterschrift lediglich der Kenntnisnahme. Und was kann dem stelleninhaber passieren wenn er/sie diese nicht unterschreibt? Gilt Sie dann als angenommen, wenn man dieser nicht widerspricht? Gibts dazu was hilfreiches?

Vielen Dank im voraus

Tiger

5.26201

Community-Antworten (1)

L
Lotte

29.01.2008 um 23:04 Uhr

Tiger, behaupte mal, dass eine Stellenbeschreibung dem § 106 GewO, also dem Direktionsrecht des AG unterliegt. Das BetrVG räumt dem AN in § 81 lediglich das Erläuterungsrecht, nicht aber ein Mitbestimmungsrecht ein, der § 106 sichert ab, dass die Arbeitsaufgaben im billigen Ermessen festgelegt werden und das BGB hilft in §612a durch das Verbot, den AN zu maßregeln, weil dieser seine Rechte ausübt.

Der BR hat bei Arbeitsinhalten ebenfalls keine Mitbestimmung, ist aber über den §80 drin, indem er prüft, ob durch die Stellenbeschreibung Gesetze oder TV verletzt werden.

Also m.E. nur Kenntnisnahme, es sei denn der AG handelt nicht im billigen Ermessen.

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