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Sind Heimleiter wählbar bei einer Betriebsratswahl?

E
Erdi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

sind Heimleiter im wesentlichen Sinne leitende Angestellte und dürfen sich bei einer Betriebsratswahl aufstellen lassen.

Danke

Erdi

5.99503

Community-Antworten (3)

K
Kölner

29.01.2008 um 15:48 Uhr

@Erdi? Was für ein Name... HL sind nach einem Urteil aus dem Jahre 2003 LAG Schleswig-Holstein eher regelmäßig als leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes anzusehen. Als Begründung wurden damals genannt:

  • die herausragende Position des HL im UN
  • das Vorschlagsrecht bei Neueinstellungen etc.; auch wenn er sie nicht selbst vornimmt
  • regelmäßiges Weisungsrecht

Ich würde - so ich das als WV zu entscheiden hätte - immer einen HL als ltd. Angestellten ansehen. Sollte er anderer Meinung sein, kann er ja klagen - dann hätten alle Seiten Klarheit!

B
betriebsratten

29.01.2008 um 15:49 Uhr

Der Begriff "Heimleiter" ist nicht fest definiert. Andersrum: Erfüllt dieser Job die Anforderungen, die an einen leitenden Angestellten gestellt werden?

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/leitender01.htm

E
Erdi

29.01.2008 um 16:14 Uhr

Hallo Kölner,

Erdi heißt unser BR Hund - was besseres ist mir gerade nicht eingefallen.

Hallo Betriebsratratten,

das mit dem regelmäßigem Weisungsrecht und dem Vorschlagsrecht reicht uns schon aus. Aber vielen Dank.

Viele Grüße Erdi

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