Erstellt am 29.01.2008 um 14:48 Uhr von Kölner
@Erdi? Was für ein Name...
HL sind nach einem Urteil aus dem Jahre 2003 LAG Schleswig-Holstein eher regelmäßig als leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes anzusehen.
Als Begründung wurden damals genannt:
- die herausragende Position des HL im UN
- das Vorschlagsrecht bei Neueinstellungen etc.; auch wenn er sie nicht selbst vornimmt
- regelmäßiges Weisungsrecht
Ich würde - so ich das als WV zu entscheiden hätte - immer einen HL als ltd. Angestellten ansehen. Sollte er anderer Meinung sein, kann er ja klagen - dann hätten alle Seiten Klarheit!
Erstellt am 29.01.2008 um 14:49 Uhr von betriebsratten
Der Begriff "Heimleiter" ist nicht fest definiert.
Andersrum: Erfüllt dieser Job die Anforderungen, die an einen leitenden Angestellten gestellt werden?
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/leitender01.htm
Erstellt am 29.01.2008 um 15:14 Uhr von Erdi
Hallo Kölner,
Erdi heißt unser BR Hund - was besseres ist mir gerade nicht eingefallen.
Hallo Betriebsratratten,
das mit dem regelmäßigem Weisungsrecht und dem Vorschlagsrecht reicht uns schon aus.
Aber vielen Dank.
Viele Grüße
Erdi