Sind Heimleiter wählbar bei einer Betriebsratswahl?
Hallo,
sind Heimleiter im wesentlichen Sinne leitende Angestellte und dürfen sich bei einer Betriebsratswahl aufstellen lassen.
Danke
Erdi
Community-Antworten (3)
29.01.2008 um 15:48 Uhr
@Erdi? Was für ein Name... HL sind nach einem Urteil aus dem Jahre 2003 LAG Schleswig-Holstein eher regelmäßig als leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes anzusehen. Als Begründung wurden damals genannt:
- die herausragende Position des HL im UN
- das Vorschlagsrecht bei Neueinstellungen etc.; auch wenn er sie nicht selbst vornimmt
- regelmäßiges Weisungsrecht
Ich würde - so ich das als WV zu entscheiden hätte - immer einen HL als ltd. Angestellten ansehen. Sollte er anderer Meinung sein, kann er ja klagen - dann hätten alle Seiten Klarheit!
29.01.2008 um 15:49 Uhr
Der Begriff "Heimleiter" ist nicht fest definiert. Andersrum: Erfüllt dieser Job die Anforderungen, die an einen leitenden Angestellten gestellt werden?
29.01.2008 um 16:14 Uhr
Hallo Kölner,
Erdi heißt unser BR Hund - was besseres ist mir gerade nicht eingefallen.
Hallo Betriebsratratten,
das mit dem regelmäßigem Weisungsrecht und dem Vorschlagsrecht reicht uns schon aus. Aber vielen Dank.
Viele Grüße Erdi
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