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Neuwahl GBR Vorsitz und Ausschüsse nach nicht regelmäßiger BR Wahl

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mariox64
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir müssen bei uns auf Grund einer Umstrukturierung des Unternehmens die BR Gremien neu wählen. es werden auch neue mitglieder in den GBR neu entsandt. Jetzt sagt der jetzige GBR Vorsitzende, das er wenn er wieder in den GBR komt automatisch wieder Vorsitzender ist.

Stimmt dies ??

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Community-Antworten (3)

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Lotte

28.01.2008 um 23:29 Uhr

mariox, das wäre so, als ob ein BR Vorsitzender im Falle der Wiederwahl auch automatisch wieder BR Vorsitzender wäre.

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mariox64

28.01.2008 um 23:36 Uhr

das ist richtig, man argumentiert, das der gbr generell über die normale br zeit bestehen bleibt und nur die mitglieder wechseln. da man nur für die regelmässige br wahl eine regelung findet, sagt man da es sich um eine nicht regelmäßige br wahl handelt bleiben die alten funtktionen verbunden mit den personen wenn sie denn wieder in den gbr entsandt werden.

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Lotte

29.01.2008 um 00:01 Uhr

mariox, also entweder muss der BR neu entsenden, dann ist vorher das Amt des GBR Vorsitzenden erloschen. Oder er muss nicht neu entsenden aufgrund eines Dauermandats, welches erst mit dem Verlust des BR-Amtes endet, dann behält der Vorsitzende seinen Vorsitz bis zur Abwahl durch den GBR. Wobei der Fitting ja in der Kommentierung zum § 47 BetrVG unter RN 35 eindeutig ist.

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