Erstellt am 28.01.2008 um 22:29 Uhr von Lotte
mariox,
das wäre so, als ob ein BR Vorsitzender im Falle der Wiederwahl auch automatisch wieder BR Vorsitzender wäre.
Erstellt am 28.01.2008 um 22:36 Uhr von mariox64
das ist richtig, man argumentiert, das der gbr generell über die normale br zeit bestehen bleibt und nur die mitglieder wechseln. da man nur für die regelmässige br wahl eine regelung findet, sagt man da es sich um eine nicht regelmäßige br wahl handelt bleiben die alten funtktionen verbunden mit den personen wenn sie denn wieder in den gbr entsandt werden.
Erstellt am 28.01.2008 um 23:01 Uhr von Lotte
mariox,
also entweder muss der BR neu entsenden, dann ist vorher das Amt des GBR Vorsitzenden erloschen. Oder er muss nicht neu entsenden aufgrund eines Dauermandats, welches erst mit dem Verlust des BR-Amtes endet, dann behält der Vorsitzende seinen Vorsitz bis zur Abwahl durch den GBR.
Wobei der Fitting ja in der Kommentierung zum § 47 BetrVG unter RN 35 eindeutig ist.