Erstellt am 23.02.2007 um 16:39 Uhr von packer
moin s.h.,
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 ist hier der anzuwendende §. das mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich aber nur auf allgemeine
regelungsfragen und nicht auf regelung von einzelfällen.
gruß,
packer
Erstellt am 23.02.2007 um 22:49 Uhr von Akira
Hallo S.H.
ist die allgemeine Arbeitskleidung gemeint?
oder
Persönliche Schutzausrüstung kurz PSA genannt?
PSA zu finden in BGR A1 Grundsätze der Prävention
4.11 Bereitstellung
PSA muss er bereitstellen, aber in der Auswahl der Selben seit ihr mit im Boot.
Es wäre nicht schlecht die beteiligten MA mit einzubeziehen
Fangt mit testen der PSA an, dann die für gut befundenen Kleidungstücke, Schuhe ect. auswählen.
Es muss dazu auch Betriebsanweisungen geben.