Lohnlisten; BR bekommt keine - wie ist die Rechtslage?
wir vom btr bekommen keine lohnlisten vom arbeitgeber oder dem lohnbüro , wobei wir der meinung sind , das sie uns zustehen . nach letztmaliger aufforderung haben wir nur den grundlohn von allen mitarbeitern bekommen , das nach unserer meinung nicht korrekt war . wie ist die rechtslage ?
Community-Antworten (2)
28.01.2008 um 07:59 Uhr
@hauskatze, lt. § 80 BetrVG DKK, VI. Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten ist der AG nicht verpflichtet, euch die Listen zu überlassen. In der RN. 103 definiert das Däubler so, dass grundsätzlich nur dem Betriebsausschuss oder in kleineren Gremien dem BRV das Einsichtsrecht zusteht. Damit soll sichergestellt werden, dass die kollektiven Entgeltregelungen in TV und BV eingehalten werden
28.01.2008 um 09:49 Uhr
@hauskatze
BetrVG (Fitting): § 80 Rz 70 Nr.3 - Einsicht in Gehaltslisten
§80 Rz 71 und Rz 72
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