W.A.F. LogoSeminare

Wahl Schwerbehindertenvertretung - Was muß der BR speziell unternehmen?

S
sielberpfeil
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser BR will die Wahl eines Schwerbehindertenvertreters einleiten. Adressen der MA werden morgen beim AG angefordert. Da dies aber für uns alles Neuland ist meine Fragen:

  1. Was muß der BR speziell unternehmen?
  2. Im März ist unsere 1 BV für dieses Jahr. Werden hier die Personenvorschläge gemacht, oder können wir eine "Schwerbehindertenversammlung" einberufen und trotzdem noch unser restlichen 3 Betriebsversammlungen dieses Jahr abhalten?

Vielen Dank im vorraus

7.42608

Community-Antworten (8)

L
Lotte

27.01.2008 um 18:08 Uhr

Silberpfeil, nehme an, dass Ihr unter 50 schwerbehinderte KollegInnen habt? Auf keinen Fall ist die SBV auf einer "normalen" BetrVers zu wählen! Vom Integrationsamt gibt es eine gute Mappe für die Wahl mit den notwendigen Vordrucken (z.B. Wahlausschreiben), Wahlkalender und Informationen zu beiden Wahlverfahren.

S
sielberpfeil

27.01.2008 um 18:19 Uhr

Hallo Lotto, nach unseren bisheringen Infos sind es zwischen 60 und 80 KollegInnen. Vielen Dank für den Tip. Werde zusehen die Adresse des für unser Gebiet zuständigen Amtes zu erfahren.

L
Lotte

27.01.2008 um 18:39 Uhr

Hallo silberpfahl ;-) dann wird alles komplizierter und das vereinfachte Wahlverfahren findet keine Anwendung. Guck mal in die SchwbVWO und unter: http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-537/_lkm-790/i.html und dann: ZB info Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2006 (PDF: 367 KB) und unter: http://www.schwbv.de/wahlen.html

S
sielberpfeil

27.01.2008 um 20:43 Uhr

Danke Lotte, die Links haben mir für morgen reichlich Material gegeben. Wird uns reichlich weiterhelfen. Noch einen schönen Abend

P
Peanuts

27.01.2008 um 21:17 Uhr

"Adressen der MA werden morgen beim AG angefordert."

Ich wüsste nicht, warum Euch der AG MA Adressen zur Verfügung stellen sollte! Hat das einen besonderen Grund? Zur Wahlversammlung kann schließlich auch so eingeladen werden.

S
sielberpfeil

27.01.2008 um 22:14 Uhr

Nach §80 SGB IX muß der AG uns doch diese Adressen zur Verfügung stellen. Oder? Wäre für uns auch leichter als 740 Leute anzuschreiben und nach einer Schwerbehinderung zu fragen.

K
Kölner

27.01.2008 um 22:20 Uhr

@sielberpfeil Ich wüsste auch nicht, warum Euch der AG alle Adressen der AN zur Verfügung stellen sollte. Entweder man weiss es oder man weiss es nicht, wer schwerbehindert ist. Wer dann zur WV kommt kann dann abgewartet werden - fertig!

L
Lotte

28.01.2008 um 00:08 Uhr

silberpfeil, der BR kann sicher keine Adressen anfordern, aber der AG muss dem WahlV die Namen und das Geburtsdatum sowie die Dienststelle der Wahlberechtigten mitteilen. Der WahlV kann im Falle des § 10 (2) SchwbVWO auch die Adressen der betroffenen KollegInnen beim AG anfordern.

Der BR lädt lediglich zur Versammlung ein, auf der der WahlV gewählt wird. Hierzu benötigt er keine Adressen der betroffenen KollegInnen, da ein Aushang der Einladung im Betrieb reicht.

Ihre Antwort