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Datenschutz und Schwerbehinderung?

S1
SbV 1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo *,

ich bin Schwerbehindertenvertrauensperson (SbV) bei einem großen öffentlichen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber will Listen in Dateiform ins Intranet stellen, um Urlaubsansprüche abzuwickeln. Diese Listen sind für jeden Mitarbeiter (ca. 400) einsehbar - über die EDV-Schulungsrechner auch für betriebsfremdes Personal.

Anhand der Zusatzurlaubstage für SB (§ 125 SGB IX) sind Rückschlüsse auf den SB-Status möglich. Viele Kollegen fühlen sich so öffentlich "gebrandmarkt" und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Anhand welcher konkreten rechtlichen Bestimmungen (BDSG?) kann ich den Arbeitgeber zum einlenken bewegen... Ein Gespräch brachte kein Verständnis für die Sorgen der Beschäftigten schwerbehinderten Kollegen...

Danke im Voraus!

7.44802

Community-Antworten (2)

L
Lotte

26.01.2008 um 14:43 Uhr

SbV1, würde mich, wenn ich Deine Argumentation zugrunde lege, auf § 75 BetrVG berufen und auf § 4 BDSG. Auf jeden Fall würde ich den BR einschalten und ihn bitten, Mitbestimmungsrechte einzufordern. Würde mich als BR auf § 80 (1) Punkt 1 und § 87 (1) Punkt 1 und evtl. 5 berufen.

S
Sinsheim

26.01.2008 um 16:28 Uhr

Hallo, kann der Lotte nur zustimmen. Zudem gibt es ein Beschwerderecht §84 BetrVG und §85 BetrVG, jenes ich auch nutzen würde. Handbremse anziehen und Prioritäten setzen, denn so eine Einigungsstelle kostet richtig Geld. Wenn sich die AN ``GEBRANTMARKT´´ fühlen, wo bitte bleibt dann die gesetzliche Fürsorgepflicht seitens des AG.

viel Erfolg

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