Zielvereinbarungen für den Vertrieb - Mitbestimmungsrecht?
Liebe Kollegen,
hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Zielvereinbarungen für den Vertrieb. Wir hatten diesbezüglich einen Brief aus dieser Abteilung erhalten und können nun nicht beurteilen ob wir hier überhaupt tätig werden können.
Danke für die Hilfe - Viele Grüße Volker
Community-Antworten (4)
25.01.2008 um 16:48 Uhr
Volker,
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG MBR wegen Odnung und verhalten
§ 94 Abs. 1 BetrVG Gerne läuft das ganze auch mit sogenannten personalfragebögen oder das was darunter fällt
§ 94 Abs. 2 BetrVG Leistungsentgeld und Grundlage
§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Regelt die leistungsbezogenen Lohnbestandteile
Das ganze müsste sich in den dafür vorgesehenen Entlohnungsgrundsätzen und Entlohnungsmethoden im Schneckenverdichter von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG finden.
Denkemal das die ZV unter die Mitbestimmung fallen .-) Jedenfalls bei uns .-)
Aber nicht Petzen, sonst bekomme ich ärger wegen weitergabe von Seminar Inhalten .-()
25.01.2008 um 18:05 Uhr
Wischbär Ich habe deine Antwort zum Petzen Preis gegeben.Grund Du hast mit deiner Antwort alles Erschalgen und hast anderen Nicks die möglichkeit genommen auch was zu Antworten.
mfg Petzi Petz
25.01.2008 um 18:38 Uhr
Petzi Petz, Petze Petze ging im laden wollte ein Stückkäse haben, Käse aber gab es nicht Petze Petze Ärgerte sich.
Mit Freundlichen Grinssen ihr von und zu Waschbär .-)
28.01.2008 um 17:24 Uhr
Hallo - vielen Dank für die schnelle Info an alle Beteiligten - kann ich auch PETZI PETZ verpetzen - das er verpetzt - und bekommt man dann einen Seminartag kostenfrei :-) Ich sehe schon ich bin nicht der einzige Betriebsrat der schon am Rande des Wahnsinns lebt.
Grüssle
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