Ein Mitarbeiter hat seine geschäftl. Kreditkarte privat genutzt. Dies ist in unserem Unternehmen nicht erlaubt, auch wenn die Auslagen privat zurück gezahlt werden. Habe diese Information nicht in meiner Funktion als Betriebsrat erfahren. Bin ich mit diesem Wissen jedoch verpflichtet dies der Geschäftsleitung zu melden im Wissen, dass dies für den Mitarbeiter Konsequenzen haben wird? Oder sollte ich in diesem Fall eher an die Buchhaltung gehen und sie darauf hinweisen, dass dieser Fall Ihrerseits der GL gemeldet werden sollte