Erstellt am 22.01.2008 um 14:37 Uhr von Werner
Moin betriebsratten,
ich würde hier auf die §§96;97;98 BetrVG zurückgreifen.
Erstellt am 22.01.2008 um 15:02 Uhr von waschbär
@BRrats,
keine .... weil ausbildungsplätze sind ja keine Arbeitsplätze ergo. gibt es keinen Arbeitsplatz abbau bzw an ähh mehrbau .-)
also nicht mal Be(b)ratungsrecht .-(